Entscheidung

Oberlandesgericht Wien hebt Sperre von The Pirate Bay auf

Betroffenen Kunden stehe der Zugang zu zuvor gesperrten Websites wie The Pirate Bay, isohunt.to h33t.to und 1337.to wieder offen, teilte der Verband der österreichischen Internet-Provider (ISPA) am Dienstag mit. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Wien wurde am 30 Mai ausgefertigt und wurde bislang noch nicht publiziert.

Die Verwertungsgesellschaft LSG, die die Sperren beantragt hatte, kündigte in einer ersten Reaktion Rechtsmittel gegen die Entscheidung an. Bei den betroffenen Seiten handle es sich um „strukturell rechtsverletzende“ Portale, heißt es in einer Stellungnahme. Das Oberlandesgericht Wien habe zwar die Netzsperren für einige Internet-Anbieter aufgehoben, für andere, etwa A1, sei die einstweilige Verfügung aber weiterhin gültig.

Welle von Sperraufforderungen

Der Beschluss des Gerichts erschwere das „Sperren auf Zuruf“, heißt es seitens der ISPA. Nach Angaben von ISPA-Generalsekretär Maximilian Schubert sind in den vergangenen Tagen neuerlich zahlreiche Sperraufforderungen von Rechteinhabern an mittlere und größere österreichische Internet-Anbieter eingegangen. Provider würden gegen ihren Willen in die Richterrolle gedrängt und müssten beurteilen, ob eine ausreichende Grundlage für eine Sperre vorliege oder nicht, kritisiert Schubert. Die beanstandeten Seiten würden oft auch legale Inhalte aufweisen, die nach den Sperren dann ebenfalls nicht mehr zugänglich wären. Die Internet-Anbieter würden auch Gefahr laufen, mit dem Blockieren von Websites gegen die EU-Regeln zur Netzneutralität zu verstoßen, sagt Schubert.

Bereits Ende vergangenen Jahres hat der deutsche Bundesgerichtshof die Aufhebung der Sperre einiger Webseiten beschlossen. Die Musikfirmen, die die Sperren veranlassten, müssten nachweisen, dass sie zumutbare Nachforschungen über den tatsächlichen Rechteverletzer unternommen hätten, bevor sie von Providern Sperren fordern, hieß es in dem am 26. November 2015 verkündeten Urteil. Auf diese Entscheidung des deutschen Gerichts nahm das Oberlandesgericht Wien in seinem Urteil Bezug.

In Österreich hat der Oberste Gerichtshof 2014 festgestellt, dass Netzsperren grundsätzlich zulässig sind. Seither kommt es immer wieder zu Sperraufforderungen an die Internet-Provider. Die Internet-Anbieter, die solche Netzsperren ablehnen, fordern zumindest klare gesetzliche Regelungen, was bei solchen „Abmahnungen“ zu passieren habe. Sie sprechen sich für eine gerichtliche Prüfung der zu sperrenden Inhalte, ein transparentes Vorgehen und eine zeitliche Begrenzung der Sperren aus.

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Patrick Dax

pdax

Kommt aus dem Team der “alten” ORF-Futurezone. Beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Innovationen, Start-ups, Urheberrecht, Netzpolitik und Medien. Kinder und Tiere behandelt er gut.

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