Polizeidaten

Polizeidaten-Austausch mit USA so gut wie fix

Die USA sollen aufgrund eines Abkommens Zugriff auf Polizeidatensätze wie Fingerabdruckdateien und die Identitäten von Terror-Verdächtigen bekommen. Das "Abkommen über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten" (PDF) wurde im Ausschuss von den Oppositionsparteien Grüne, FPÖ und BZÖ abgelehnt und von den Regierungsparteien SPÖ und ÖVP angenommen.

Das bilaterale Abkommen ist ein Teil des Programms zur Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten. Dieses ist noch unter der Bush-Regierung als Reaktion auf 9/11 entstanden. Es wurde bereits am 15. November 2010 in Wien unterzeichnet. Bevor es in Kraft treten kann, muss das Abkommen vom Nationalrat beschlossen werden. In Folge müssen die USA noch eine "Antwortnote" übermitteln.

Entschließungsantrag
Der Vorsitzende des Datenschutzrats, Johann Maier (SPÖ), brachte in der Sitzung zusammen mit der ÖVP einen Entschließungsantrag für ein Rahmenabkommen zwischen der EU und den USA ein. Derzeit gebe es mehr als 20 Einzelabkommen innerhalb Europas. Man fordere in dem Antrag die Mitglieder der Bundesregierung dazu auf, gegenüber der EU-Kommission für ein EU-Rahmenabkommen mit den USA mit "hohen Mindeststandards" einzutreten.

"Es ist verrückt, wenn es in der EU 27 bilaterale Veträge mit unterschiedlichen Standards gibt", kritisierte Maier gegenüber der futurezone. Maier rechnet damit, dass die EU-Kommission bis Ende des Jahres einen Vorschlag für ein derartiges gemeinsames EU-weites Rahmenabkommen vorlegen werde. Dieses soll in Folge die bilateralen Verträge, die die Länder abgeschlossen haben (oder wie Österreich gerade dabei ist, abzuschließen), ersetzen.

"Weiters soll dem Nationalrat und dem Datenschutzrat jährlich ein Bericht über die Anwendung und die Erfahrungen mit dem bilateralen Abkommen übermittelt werden", fordert Maier, der im Nationalrat für das Abkommen stimmen wird.

"Besser verhandelt als Deutschland"
Maier wies darauf hin, dass Österreich bei den Verhandlungen mit den USA wesentliche Forderungen des Datenschutzrates durchsetzen konnte: Insbesondere beim indirekten Rechtsschutz für die Betroffenen durch die Datenschutzkommission sowie der Aufnahme einer Sistierungs- und Kündigungsklausel.

Sollten die USA gegen das Abkommen verstoßen, kann Österreich das Abkommen aufkündigen oder aussetzen. "Damit ist es Österreich gelungen, etwa im Vergleich zum Abkommen USA-Deutschland ein besseres Ergebnis zu erzielen", versuchte Maier die Kritiker zu besänftigen. Er bewerte das Abkommen nun als "akzeptabel" und werde auch dafür stimmen, "weil ich Realist bin". Die USA verhandelten prinzipiell nie nach, so Maier.

"Eingriff in die Bürgerrechte"
Der Grüne Parlamentarier Albert Steinhauser sieht dies anders. Die USA seien clever vorgegangen und hätten Einzelabkommen abgeschlossen, wodurch Europa geschwächt wurde. Einheitliche Standards werde man aber nur erreichen, wenn man das Abkommen ablehne. "Hier haben selbst Abgeordnete der SPÖ zugestanden, dass das Abkommen nicht den herrschenden Datenschutzkonventionen entspricht. Dennoch haben sie zugestimmt. Besonders problematisch ist dabei, dass Österreicher in den USA keinerlei Rechte in Bezug auf ihre Daten zukommen. Nicht auszudenken in was für Schwierigkeiten unbescholtene Bürger hier geraten können, wenn solche Datensätze in die USA übermittelt werden.“

Auch Peter Westenthaler vom BZÖ erneuerte seine Kritik am Abkommen. Man stimme diesem einseitigen Abkommen nicht zu, weil die USA alles, wir aber nichts bekämen und das Abkommen selbst einen massiven Eingriff in die Bürgerrechte darstelle. Werner Herbert von der FPÖ sah dies ebenso. Es handle sich bei diesem Abkommen um eine Einbahnstraße von Daten in Richtung USA, wobei man nicht wisse, wie diese von amerikanischen Stellen verwendet würden.

Zugriff auf Polizei-Datenbanken
Mit dem Abkommen wird den US-Behörden ein Zugriff auf die heimischen Polizei-Datenbanken ermöglicht. Konkret sollen US-Behörden Anfragen nach Österreich stellen können, ob ein Fingerabdruck in Österreich registriert ist. Das geschieht nach dem "Treffer / kein Treffer"-Prinzip. Wenn ein Treffer erfolgt, werden in einem zweiten Schritt Name und Identität inklusive personenbezogene Daten wie Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, aktuelle und frühere Staatsangehörigkeiten, Reisepassnummer und Nummern anderer Ausweispapiere übermittelt.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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