Recht auf Vergessenwerden: Geldstrafe gegen Google
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Die Behörde APD sprach am Dienstag von einer „historischen“ Entscheidung beim Schutz personenbezogener Daten. Eine Person des öffentlichen Lebens hatte sich an die Behörde gewandt, nachdem Google Belgien sich geweigert hatte, „veraltete Artikel, die ihrem Ruf schaden“ aus der Ergebnisliste der Suchmaschine zu entfernen, wie APD mitteilte.
Dabei ging es den Angaben zufolge einerseits um eine „mögliche politische Etikettierung“, die der Beschwerdeführer „ablehnte“. Andererseits bezogen sich die strittigen Links auf einen Vorwurf der Belästigung, „der vor vielen Jahren“ als unbegründet abgewiesen wurde.
"Schwerwiegendes Versäumnis"
Die Behörde sah in letzterem Fall ein „schwerwiegendes Versäumnis“ von Google, da die Beibehaltung der Links „ernsthafte Auswirkungen für den Beschwerdeführer haben könnte“ und stellte einen Verstoß gegen das Recht auf Vergessenwerden fest.
Die Entscheidung sei nicht nur wegen der Höhe der Geldstrafe „historisch“, erklärte Behördenleiter Hielke Hijmans, sondern auch da sie den „umfassenden und wirksamen Schutz“ der Bürger gegenüber „großen internationalen Gruppen wie Google“ sicherstelle.
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