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Deutschland

Schlechte Online-Bewertung fällt unter Meinungsfreiheit

Die beiden Männer hatten vor Jahren einen Streit um die Rückzahlung einer Mietkaution für eine Werkstatt. Die Immobilienfirma rückte das Geld erst heraus, als die Zwangsvollstreckung drohte. Der Ex-Mieter bewertete die Firma später im Internet entsprechend schlecht. Er schilderte den Ablauf des Rechtsstreits und schrieb: „Mit Herrn ... werde ich bestimmt keine Geschäfte mehr machen.“

Der Firmeninhaber hatte ihm diese Äußerungen gerichtlich verbieten lassen. Zu Unrecht, entschieden nun die Karlsruher Richter. Die Schwelle zu einer Persönlichkeitsverletzung sei erst überschritten, wenn der Schaden „außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht“. Die Gerichte dürften hier durchaus ein Kundeninteresse bejahen. Das Landgericht Hamburg muss nun noch einmal entscheiden und das berücksichtigen.

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