Telefonieren in der EU wird billiger
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Die EU gibt eine Preisobergrenze vor. Damit werden Gespräche in das EU-Ausland günstiger. Nach dem Aus für Roaming-Gebühren im EU-Ausland kommen nun auch Preisobergrenzen für Auslandstelefonate in andere EU-Länder. Wer von Österreich aus jemanden in einem anderen EU-Land anruft, wird ab Mai 2019 nicht mehr als 0,19 Euro pro Minute bezahlen. Eine SMS in ein anderes EU-Land soll maximal 0,06 Euro kosten.
Entsprechende Preisobergrenzen hat das EU-Parlament am Mittwoch in Straßburg beschlossen. Bevor die Preisdeckelung, die sowohl für Mobilfunk als auch für Festnetztelefone gilt, kommendes Jahr schlagend wird, muss nun noch der Rat der Mitgliedstaaten zustimmen. Dies dürfte aber reine Formsache sein.
Anders als Roaming
Vergangenes Jahr wurden die Roaminggebühren für das EU-Ausland abgeschafft. Wer also im Urlaub mit seinem Smartphone telefoniert oder im Internet surft, braucht in anderen EU-Ländern keine Aufpreise bezahlen, selbst wenn er ausländische Nummern innerhalb der EU anruft. Auch Telefongespräche vom EU-Ausland nach Hause sind vom Ende der Roaminggebühren umfasst.
Verwirrenderweise sind aber Telefonate vom Inland ins EU-Ausland von der seit Juni 2017 geltenden Regelung ausgenommen. Ruft etwa jemand mit einer österreichischen Handynummer in Österreich einen Bekannten mit deutscher Nummer an, werden hohe Gebühren fällig. Pro Minute kostet das Gespräch bei diesem Beispiel 99 Cent, wenn man etwa A1- oder T-Mobile-Kunde ist.
Gesetzespaket
Die Kosten für solche Auslandstelefonate werden mit der am Mittwoch beschlossenen Preisobergrenze nun gedeckelt. Die Kostendeckelung für Auslandstelefonate ist Teil eines ganzen Gesetzespakets, das in Straßburg auf den Weg gebracht wurde.
So wurde die Einführung eines „umgekehrten Notrufs“ beschlossen. Bei gefährlichen Großlagen wie Terroranschlägen und Naturkatastrophen sollen Handynutzer per SMS oder App von den Behörden gewarnt werden können. Ein solches System müssten die EU-Mitgliedstaaten innerhalb von 18 Monaten nach der offiziellen Verabschiedung der EU-Regeln auf die Beine stellen.
Mit dem Benachrichtigungssystem KATWARN hat Österreich bereits ein ähnliches Warnsystem. Mit einer eigenen App erhalten dabei registrierte Nutzer regionsspezifische Warnungen verschiedener Behörden auf das eigene Smartphone, alternativ auch als SMS oder E-Mail.
Über KATWARN wird die Bevölkerung vor Naturkatastrophen und Extremwettergefahren gewarnt, aber auch über Großveranstaltungen, Industrieunfälle, Verkehrsbeeinträchtigungen und lokale sicherheitsrelevante Ereignisse informiert.
Weitere Neuerungen
Darüber hinaus wurde nun auch beschlossen, dass Festnetztelefon- und Handyverträge künftig einen leicht verständlichen Überblick über die Konditionen bieten müssen. Daneben müssen Informationen über mögliche Kostenrückerstattungen enthalten sein – etwa wenn bei einem Anbieterwechsel noch ungenutztes Prepaid-Guthaben übrig ist.
Mit den neuen Regeln sollen zudem Anreize zum Aufbau eines schnelleren Internets geschaffen werden. Zum Beispiel sollen sich Telekommunikationsunternehmen zusammentun dürfen, um in abgelegenen Gegenden den Breitbandausbau voranzutreiben.
Auch sieht das Paket vor, dass bis 2020 Frequenzen für das Mobilfunknetz der fünften Generation (5G) verfügbar sein sollen. Die EU-Länder sollten die entsprechenden Spektren für 20 Jahre an Telekommunikationsunternehmen vergeben. Diese Perspektive soll den Firmen höhere Sicherheit für Investitionen gewährleisten.
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