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"Twitterview" zur Verfassungsklage

„Ist mein erstes Twitterview, also ein Experiment, mal sehen, wie es wird", sagte Steinhauser in verkürztem Wortlaut – denn 140 Zeichen sind knapp bemessen. Ein „Twitterview" ist eine Art Interview, das ausschließlich über den Microblogging-Dienst Twitter erfolgt und an dem sich alle Twitter-Nutzer beteiligen können.

Der Nationalratsabgeordnete Steinhauser ist neben dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) Mit-Initiator der "Individualbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung", die am 25. Mai offiziell eingereicht werden soll und an der sich Bürger beteiligen können. „Was auch mal gesagt werden muss: Verfassungsklage war super Kooperation mit @AKVorrat_at. So macht Politik Spass!", ließ Steinhauser die Twitter-Nutzer wissen.

Rund 9000 Personen unterstützen die Verfassungsklage bisher bereits, bis zum Freitag (18. Mai) können noch Vollmachten eingereicht werden. Die Studienrichtungsvertretung für Informatik an der TU Wien informierte Steinhauser während des „Twitterviews" darüber, dass bis dahin noch an der TU gesammelte 200 Vollmachten dazu kommen würden. Beim „Twitterview" ging es aber durchaus auch um Inhalte, nicht nur um Lobesbekundungen oder Informationen über den Stand der Vollmachten.

Chancen, Unterstützer, EU-Ebene als Themen
Steinhauser startete das "Twitterview" mit der Information, dass er die österreichische Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) heute gefragt habe, ob sie die EU-Kommission bei der Überarbeitung der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie unterstützen werde. Hierzu soll im Sommer erstmals ein Entwurf vorgelegt werden und es wird allgemein damit gerechnet, dass es sich dabei um eine Abschwächung handeln wird. Mikl-Leitners Antwort auf Steinhausers Frage war: „Wir brauchen die Vorratsdatenspeicherung, wir schauen uns das aber an." Steinhauser fügte in seinem Tweet noch hinzu: „Auf sie werden wir nicht zählen können."

Auf die futurezone-Frage, bei welchen Punkten er bei der Verfassungsklage die größten Chancen sieht, dass der Verfassungsgerichtshof die Bedenken der Kläger teilt, antwortete Steinhauser, dass er am ehesten damit rechnet, dass die Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs angezeifelt wird. „Da bin ich am Optimistischsten". Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Verfassungsgerichtshof eine „unmittelbare Betroffenheit" feststellt.

Twitter-Nutzer @Sulriksson fragte Steinhauser, was passiert, wenn der Verfassungsgerichtshof die Vorratsdatenspeicherung tatsächlich aufhebt. Steinhausers Antwort: „Rumänien ist´s passiert. Müssten Richtline umsetzen, können aber nicht wegen der Verfassungswidrigkeit. Erhöht Druck auf Änderung." Auf die Frage, warum man eigentlich so viele Unterstützer braucht und ob denn nicht eigentlich ein Kläger reichen würde, antwortete der Nationalratsabgeordnete: „Stimmt, wollen aber zeigen, dass es nicht nur einige Wenige sind. Neues Bewusstsein für BürgerInnenrecht muss entstehen."

Sind "Twitterviews" sinnvoll?
Diese verkürzten Antworten zeigen, dass es auf Twitter bei komplexen Themen durchaus schwierig ist, mehr als Kerninhalte in 140 Zeichen zu transportieren. Dennoch könnte man „Twitterviews" durchaus als adäquates Mittel sehen, mit interessierten Bürgern in Kontakt zu treten. Um die Gespräche auch für die „Nachwelt" festzuhalten, eigenen sich übrigens Tools wie „Storify". Damit lassen sich Social Media-Feeds in übersichtliche Web-Layouts transferieren, wie der Auszug von Roland Giersig zeigt.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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