Rupert Wolff: "Massives Eindringen in die Privatsphäre der Bürger"

Rupert Wolff: "Massives Eindringen in die Privatsphäre der Bürger"

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Netzpolitik

Überwachungspaket: Anwälte über VfGH-Prüfung erfreut

Rechtsanwälte-Präsident Rupert Wolff begrüßt, dass das türkis-blaue „Überwachungspaket“ - mit den Anträgen von SPÖ und NEOS - vom Verfassungsgerichtshof überprüft wird. Aus Sicht der Anwälte wird hier „über die Maßen in die Grundrechte eingegriffen“. Das Paket bedeute einen „großen Schritt Richtung Überwachungsstaat“ und ein „massives Eindringen in die Privatsphäre der Bürger“, sagte er zur APA.

Eine Prognose zur VfGH-Entscheidung wollte Wolff nicht abgeben, handle es sich doch um eine schwierige Materie. Aber die Verfassungsrichter hätten eine „hohe Sensibilität für den Grundrechtsschutz“. Man könne sich darauf verlassen, dass sie sorgfältig prüfen, ob der Eingriff in die Grundrechte angemessen proportional ist und eine strenge Güterabwägung vornehmen zwischen dem Recht der Allgemeinheit auf Aufklärung/Vermeidung von Straftaten und dem Recht der Bürger auf Schutz ihrer Privatsphäre.

Bundestrojaner „besonders heikel“

Klug sei es, nicht das Paket als Ganzes zu bekämpfen, sondern einzelne Maßnahmen. Im Bundesrats-Drittelantrag der SPÖ geht es um den Bundestrojaner. Das sei besonders heikel, es würde Wolff nicht wundern, hätte der VfGH daran etwas zu beanstanden. Es sei doch sehr bedenklich, wenn sich, pointiert gesagt, „der Staat am Schwarzmarkt eine Hackersoftware kauft“, sie manipuliert und damit alle Aktivitäten (nicht nur Skype- und WhatsApp-Telefonate) am PC oder Smartphone überwachen kann. Und mit der nötigen Ferninstallation mittels Virus- „die man mit einem Einbruch in private Wohnräume vergleichen kann“ - werde „dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet“.

Auch die im NEOS-Antrag enthaltenen Maßnahmen - Videoüberwachung und anlasslose Erfassung KFZ-Kennzeichen - haben die Rechtsanwälte schon in ihren Stellungnahmen kritisiert. Dass nicht nur die Auto-Kennzeichen erfasst werden, sondern auch Fahrzeugtype, Farbe und Gesichtszüge der Insassen hält Wolff für „überschießend. Eine “unterschiedslose und verdachtsunabhängige Vollüberwachung„ sei verfassungsrechtlich bedenklich.

„Gesamte Bevölkerung unter Tatverdacht“

Ebenso die ausgebaute Videoüberwachung - dass alle Rechtsträger, die einem Versorgungsauftrag nachkommen (also z.B. Bahn, Busunternehmen, Landesregierung, Gemeindeämter) den Sicherheitsbehörden Videoaufnahmen nach Möglichkeit in Echtzeit zur Verfügung stellen müssen. “Das wird sich der VfGH sicherlich mit aller Genauigkeit ansehen“, meint Wolff. Denn es ginge zu weit, wenn man “die gesamte Bevölkerung unter Tatverdacht stellt, Bildaufnahmen speichert, weil jemand eine Tat begangen habe oder begehen könnte“.

Wenn man - wie es sie ja einigen Ländern gibt - eine breitflächige Videoüberwachung wolle, müsste das grundrechtsgerecht geregelt werden, also der Datenzugriff nur bei Vorliegen eines dringenden Tatverdachts zulässig sein, versehen mit “ganz strikten Löschungsverpflichtungen„. Dies sei mit dem “Sicherheitspaket„ allerdings nicht geschehen, befand Wolff.

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