Ob die Trump-Befürworter jetzt ruhiger schlafen werden, weil der Heimatschutz in den Social-Media-Konten von Visa-Antragsstellern herumschnüffelt?
Ob die Trump-Befürworter jetzt ruhiger schlafen werden, weil der Heimatschutz in den Social-Media-Konten von Visa-Antragsstellern herumschnüffelt?
© APA/AFP/KYLE GRILLOT

Einreise

USA verlangen Social-Media-Usernamen bei Visumantrag

Die Trump-Administration hat bereits angekündigt, dass man künftig Visum-Antragsteller näher durchleuchten möchte. Dazu gehören auch die Aktivitäten im Internet. Jetzt haben die Behörden ein dreiseitiges Formular veröffentlicht, das nach Social-Media-Kontodaten und den Arbeitgebern der vergangenen 15 Jahre fragt.

Das Formular ist ein Zusatz zu den bestehenden Visa-Antragsformularen. Laut der Behörde müssen es nur die Personen ausfüllen, deren Identität bestätigt werden muss, oder wenn eine gründlichere Untersuchung aufgrund der nationalen Sicherheit nötig ist. Dies betreffe laut Schätzungen des US-Außenministeriums etwa fünf Prozent der jährlichen Antragssteller, was etwa 65.000 Personen sind.

Das Formular fragt den Arbeitgebern der vergangenen 15 Jahre, Wohnorte der vergangenen 15 Jahre, nach in den vergangenen 15 Jahren bereisten Ländern und nach Geschwistern, Kindern und Ehepartnern – lebend oder verstorben.

Soziale Netzwerke

Im Kasten Social Media sollen die Usernamen für alle Websites oder Apps angegeben werden, mit denen man öffentliche Inhalte erstellt oder geteilt hat. Als Beispiel für solche Inhalte werden Fotos, Videos und Status Updates genannt. Immerhin sind hier nur die Daten der vergangenen fünf Jahre für die Behörde wichtig – das Myspace-Konto darf also verschwiegen werden.

Abgesehen davon könnte es Konsequenzen haben, wenn etwa Facebook, aber nicht das Instagram-Konto angegeben wird. Zwar steht zu Beginn des Formulars, dass das Auslassen einer Frage nicht zwingend zur Ablehnung des Visum-Antrags führt. Am Ende ist aber zu lesen, dass der Antrag möglicherweise abgewiesen wird, wenn der Behörde nicht alle Informationen zur Verfügung gestellt werden. Weiters wird darauf hingewiesen, dass das Geben der Information zwar freiwillig ist, aber das Nichtgeben verhindern kann, dass der Antrag überhaupt bearbeitet wird.

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