© Gregor Gruber

EuGH-Urteil

VAP hält an Festplattenabgabe fest

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Festplattenabgabe (die futurezone berichtete) wird unterschiedlich ausgelegt. Während einige Experten die Festplattenabgabe in Österreich am Ende sehen, schreiben die Verwertungsgesellschaften in einer Aussendung, dass das Urteil den Erwartungen entspreche und weiterhin an dem Konzept festgehalten werden. Auch der Verein für Antipiraterie (VAP) sieht in dem EuGH-Entscheid eine Bestätigung seiner Position.

“Die Verwertungsgesellschaften und Rechteinhaber begrüßen die Entscheidung des EuGH. Wir haben immer gesagt, dass eine Festplattenabgabe nur Umsatzausfälle, die durch Privatkopien aus legalen Quellen stammen, berücksichtigen soll”, sagt Werner Müller vom VAP. Der EuGH hat in seinem Urteil festgestellt, dass eine Abgabe sich nur auf legale Quellen beziehen darf. “Wenn wir von einer Abgeltung der Schäden durch illegale Kopien ausgingen, würden wir damit praktisch diese Quellen per Abschlagszahlung legitimieren. Das liegt aber nicht in unserem Interesse”, so Müller.

Keine 100 Millionen

Wenn der Eindruck entstanden sei, dass eine Abgabe dazu dienen soll, auch Umsatzeinbußen durch illegitime Kopien zu kompensieren, sei dies höchstens durch unbedarfte Äußerungen einzelner Befürworter zu erklären, so Müller weiter. Fakt ist, dass die erwarteten Einnahmen, die von der Pro-Festplattenabgabe-Fraktion in Umlauf gebracht worden sind, hoch angesetzt sind, wenn sie sich tatsächlich nur auf Umsatzeinbußen durch legale Privatkopien beziehen. “Die 100 Millionen im Jahr, die teilweise noch kolportiert werden, sind Geschichte. Derzeit gehen die Verwertungsgesellschaften von 15 bis 30 Millionen aus. Ich will diese Zahlen nicht verteidigen, ich bin nicht verantwortlich für diese Schätzungen. Das Konzept Festplattenabgabe ist gut, über die Höhe muss verhandelt werden, wenn die allgemeinen Parameter im Gesetz festgelegt sind”, sagt Müller.

Andere Experten sind der Ansicht, dass die realen Umsatzeinbußen durch legale Privatkopien vernachlässigbar sind, was eine Abgabe unvereinbar mit den EuGH-Entscheidungen zu diesem Thema machen würde. “Die Festplattenabgabe basiert auf einem bewährten System und ich glaube, dass sie nach wie vor mit dem Nutzerverhalten vereinbar ist. Es gibt viele Fälle, in denen legale Privatkopien erstellt werden. Die Festsetzung der Höhe des Umsatzausfalls erfolgt durch Umfragen, die dann hochgerechnet werden. Unsere Argumentation ist also keinesfalls beschädigt worden”, erklärt Müller.

Nicht zielgenau

Dass eine Abgabe auch immer Personen trifft, die keine Privatkopien erstellt haben, ist für den EuGH laut Urteilsbegründung problematisch. “Das liegt in der Natur der Sache, weil multifunktionale Geräte die Treffsicherheit einschränken. Der EuGH hat in früheren Urteilen bestätigt, dass eine Urheberrechtsabgabe auch dann zulässig ist, wenn sie nicht hundertprozentig zielgenau ist”, so Müller.

Die Befürworter sind sehen also keine Auswirkungen des EuGH-Urteils. "Wir sind weiter optimistisch, dass Festplattenabgabe kommt. Das Medienkonsum-Verhalten mag eine solche Regelung in fünf Jahren obsolet machen, derzeit halten wir sie aber für ein geeignetes Mittel”, so Müller. Alternativen sind derzeit noch kein Thema. “Wir erwarten, dass die Festplattenabgabe im Entwurf für eine Urheberrechtsnovelle in einigen Monaten enthalten sein wird. Dann könnte sie Anfang 2015 in Kraft treten”, gibt sich Müller optimistisch. Die Händler könnten demnach schon im Herbst beginnen, eine Abgabe einzupreisen. “Wenn sich abzeichnet, dass wir uns durchsetzen, ist das realistisch”, so Müller.

Alternativen gesucht

Dass sich die Position der Festlattenabgaben-Befürworter im vergangenen Jahr verschlechtert hat, muss aber auch der VAP zugeben. “Vor einem Jahr hätte ich noch gesagt, die Abgabe kommt zu 100 Prozent. Ich glaube immer noch daran, mit Sicherheit sagen kann ich es aber nicht. Es ist noch viel Überzeugungsarbeit notwendig”, so Müller. Falls sich die Festplattenabgabe doch nicht durchsetzt, will der VAP doch neue Modelle andenken. “Irgendwann wird der Zeitpunkt kommen, an dem eine Festplattenabgabe keinen Sinn mehr macht, weil sie nicht mehr argumentiert werden kann. Dann muss man über Pauschalabgaben nachdenken. Dieser Zeitpunkt ist aber nicht jetzt”, so Müller.

Dass Künstler, Rechteinhaber und Verwertungsgesellschaften an der digitalen Verbreitung von Inhalten mitverdienen wollen, wird sich nicht ändern. Die von Gegnern der Festplattenabgabe geforderten Pauschalabgabe-Modelle sind für die Content-Industrie aber nur ein letzte Zuflucht. “Dann wäre der Staat involviert und würde die Höhe festsetzen oder - wie in Spanien - einen Anteil an den Einnahmen fordern. Zudem ist auch hier der Widerstand nicht geringer als bei der Ferstplattenabgabe.”

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Markus Keßler

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