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Konsumentenschutz

Verbotene Werbeanrufe: SPÖ will höhere Strafen

Nicht nur verstoßen unangekündigte Werbeanrufe gegen das Telekommunikationsgesetz, sondern sie verursachen auch einen enormen Schaden laut der Polizei. Ansagen wie “Sie haben in einem Glücksspiel gewonnen!” und “Bitte nennen Sie mir Ihre Kontonummer für die Überweisung” scheinen die Kundenfänger schlechthin zu sein. Obwohl letztes Jahr die Maximalstrafe für unerlaubte Werbeanrufe von 37.000 auf 58.000 Euro angehoben wurde, scheint dies die Call Center nicht eingeschüchtert zu haben und die Daten werden mit ständig ausgefeilteren Tricks entlockt.

“Strengere Strafen”
Johann Maier, Konsumentenschutzsprecher der SPÖ, forderte am Freitag bei einem Pressegespräch in Salzburg strengere Strafen für diese Art von Verbrechen. “Die Höchststrafe von 58.000 Euro ist in Österreich noch nie ausgeschöpft worden”, kritisierte Maier. “Es sollte außerdem für diese Form des Telefonterrors eine Mindeststrafe von 10.000 Euro geben.” Auch eine weitere Erhöhung der Maximalstrafe kann sich der Abgeordnete vorstellen.

Durchschnittlich nur 244 Euro Strafe
Tatsächlich scheinen in Österreich die Fernmeldebehörden die im Gesetz festgelegten Strafen zu reduzieren bzw. sogar ganz aufzuheben. Eine Anfragebeantwortung der zuständigen Bundesministerin Doris Bures zeigte, dass im Jahr 2011 4021 Anzeigen erhoben, davon 171 Strafverfahren abgeschlossen wurden und die Geldstrafen insgesamt 41.727,14 Euro betrugen. Dies ergibt eine Durchschnittsstrafe von 244,01 Euro pro Strafverfahren. Die Höchststrafe dabei war auf 7.000 Euro angesetzt.

Andere EU-Länder
Das Problem der Telefonwerbung in der EU scheint nicht nur Österreich zu treffen. Ein Vergleich mit anderen Mitgliedsstaaten zeigt hier jedoch, dass andere Länder deutlich höhere Summen bei anfallenden Schäden einnehmen. So hat das Landesgericht Berlin die Firma “prima call GmbH” wegen unerlaubter Werbeanrufe zu 50.000 Euro verurteilt. Die Italienische Antitrustbehörde verhängte Strafen von 100.000 Euro gegen drei Gesellschaften und von 130.000 Euro gegen Telecom Italia wegen unlauter Geschäftspraktiken.

Für “Cold Calls” die aus dem Ausland erfolgen gibt es hier allerdings noch keine endgültige Lösung. Es wurde allerdings ein Entschließungsantrag im März 2011 gestellt, welcher europäische Maßnahmen zur grenzüberschreitenden Telefonwerbung einheitlich regeln soll. Dafür wären allerdings europäische Regelungen zum Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden notwendig.

Betroffenen Österreichern, die nach unerwünschten Keilereien oft mit Mahnungen oder Rechtsanwaltsschreiben konfrontiert sind, rät Maier eines: „In keinem Fall zahlen.“

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