Vorratsdaten: Auch Anwälte bringen Klage ein
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Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) wird gegen die mit 1. April 2012 in Kraft getretene Vorratsdatenspeicherung eine Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einbringen. Das kündigte der Salzburger Anwaltspräsident Leopold Hirsch gegenüber den „Salzburger Nachrichten“ an. Man habe - ebenso wie der Verfassungsrechtler Walter Berka in einem
- „mit Bedauern festgestellt“, dass die Richtlinie der EU „überschießend umgesetzt“ worden sei.
Auch die Initiative „AK Vorrat“ hat bereits rund 9.000 Vollmachten von Bürgern für eine Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung gesammelt. Unabhängig davon ist bereits eine Beschwerde der Kärntner Landesregierung beim VfGH eingelangt.
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