Wie gefährlich ist ACTA?
Wie gefährlich ist ACTA?
© Pawel Supernak, apa

Wie gefährlich ist ACTA?

Wie gefährlich ist ACTA?

Muss ich mich als Internet-Nutzer in Zukunft vor mehr Überwachung fürchten?

ACTA beinhaltet keine Verpflichtung zur Überwachung von Netzwerken. Internet-Anbieter befürchten jedoch, dass sie dazu gedrängt werden könnten. Das Abkommen gibt für eine solche Befürchtung durchaus Anlass. So wird etwa den Vertragsstaaten nahegelegt, “Kooperationsbemühungen im Wirtschaftsleben zu fördern, die darauf gerichtet sind, Verstöße gegen Marken, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte wirksam zu bekämpfen … “(Artikel 27, Absatz 3). Über kurz oder lang könnten Internet-Anbieter dazu gezwungen werden, ihre Netze auf Urheberrechtsverstöße zu überwachen und zu filtern. Im Rahmen einer solchen Selbstregulierung würden auch staatliche Aufgaben auf Private übergehen. “Wir werden in die Rolle der Polizei und des Richters gedrängt”, sagte Andreas Wildberger, Generalsekretär des Verbandes der österreichischen Internet-Anbieter (ISPA) zur futurezone.

Provider könnten durch das Abkommen auch zunehmend Ziel von Unterlassungsansprüchen und hohen Schadenersatzforderungen werden. Auch das trägt dazu bei, dass Internet-Anbieter für die von ihnen durchgeleiteten Inhalte verantwortlich gemacht werden und näher hinsehen müssten, was in ihren Netzen passiert.

Womit mache ich mich strafbar?

ACTA setzt die Schwelle für strafbare Handlungen sehr nieder an. Strafverfahren und Strafen sind in dem Abkommen etwa für Urheberrechtsverstöße “im gewerblichen Ausmaß” vorgesehen. Die Definition für das gewerbliche Ausmaß ist vage und lässt Spielraum für Interpretationen. Sie umfasst “zumindest solche Handlungen …, die der Erlangung eines unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteils dienen”, heißt es im Artikel 23, Absatz 1 des Abkommens. Urheberrechtsverstöße im privaten Rahmen, bei denen geschützte Werke auch zum Download angeboten werden - etwa in Online-Tauschbörsen - sind davon nicht explizit ausgenommen. Auch die Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Fotos auf einer vielbesuchten Website könnten nach Meinung von Experten und Kritikern von dieser Definition erfasst sein.

Rechteinhaber legen das “gewerbliche Ausmaß” in Urheberrechtsstreitigkeiten bereits heute sehr weit aus. So wurde etwa in einer Klage des Vereins für Anti-Piraterie (VAP), die dazu führte, dass der Provider UPC per einstweiliger Verfügung den Zugang zur Domain kino.to sperren musste, auf wirtschaftliche Vorteile verwiesen, die UPC durch die Weiterleitung auf kino.to erwachsen und so eine Haftung des Internet-Anbieters konstruiert.

Was unterscheidet ACTA von SOPA und PIPA? Was haben sie gemeinsam?

Im Gegensatz zu den nach Protesten vorerst auf Eis gelegten US-Gesetzesvorhaben SOPA (Stop Online Piracy Act) und PIPA (Protect IP Act) ist ACTA ein Handelsabkommen und sollte - was noch nicht zweifelsfrei geklärt ist - nicht über bestehendes EU-Recht hinausgehen. In SOPA und PIPA vorgesehene Maßnahmen - wie etwa das Blockieren von Websites auf DNS-Ebene, die Streichung von Inhalten aus Suchmaschinen oder das Abschneiden von Zahlungsflüssen - sind in ACTA nicht enthalten. Wie Ars Technica herausstreicht, könnten solche Maßnahmen jedoch durchaus Bestandteil der in dem Pakt angeregten “Kooperationsbemühungen im Wirtschaftsleben” zwischen Rechteinhabern, Zahlungsdienstleistern und Internet-Anbietern sein. Zwingend vorgesehen sind sie jedoch nicht.

Mit SOPA und PIPA teilt ACTA jedoch die Tendenz, die Grundrechte von Bürgern zugunsten eines strengeren Schutzes der Urheberrechte zu beschneiden. So werden etwa im EU-Recht verankerte Rechtsschutzmöglichkeiten für Beklagte in dem Abkommen weitgehend ausgeblendet, während den Durchsetzungsmöglichkeiten von Rechteinhabern breiter Raum gewidmet wird.

Müssen für ACTA Gesetze geändert werden?

Laut der EU-Kommission geht ACTA nicht über geltendes EU-Recht hinaus. EU-Parlamentarier und Rechtsexperten bezweifeln dies jedoch. In den Mitgliedsstaaten könnten unabhängig davon Anpassungen im nationalen Recht notwendig sein. In Österreich wird etwa die in dem Abkommen enthaltene die Durchsetzung der “Amtswegigkeit im Strafverfahren” geprüft. Das bedeutet, dass in bestimmten Fällen aus Privatanklagedelikten Offizialdelikte werden und der Staatsanwalt von sich aus ermitteln müsste. In Verbindung mit den vagen Formulierungen des Abkommens könnten dabei durchaus Tauschbörsennutzer wieder ins Visier des Staatsanwaltes geraten.

Darf mein MP3-Player oder Notebook bei Ein- und Ausreise in anderen Ländern nach etwaigen nicht lizenzierten Inhalten durchsucht werden?

Laptop-Durchsuchungen an Grenzen und ähnliche Grausamkeiten waren Gegenstand der Verhandlungen, sie finden sich aber in der finalen Fassung ebenso wenig wieder wie die Verpflichtung zu Internetsperren nach dem Verdacht wiederholter Urheberrechtsverletzungen, wie sie etwa in Frankreich eingeführt wurden.

Wie der kanadische Copyright-Experte Michael Geist vor kurzem in seinem Blog schrieb, wurde ACTA nach jahrelangen Protesten von Bürgerrechtlern in vielen Punkten entschärft. Das Abkommen weist aber nach wie vor zahlreiche problematische Punkte auf.

Ist ACTA undemokratisch?

In den vergangenen Jahren wurde wiederholt kritisiert, dass ACTA weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausverhandelt wurde. Informationen zu dem Abkommen wurden nur spärlich und erst auf Drängen von NGOs und EU-Parlamentariern verfügbar gemacht. Geleakte Texte schürten Spekulationen. Die EU-Kommission verweist zwar darauf, dass es nicht ungewöhnlich sei, dass Abkommen während der Verhandlung vertraulich behandelt werden. EU-Parlamentarier beklagen jedoch, dass die Kommission ihnen noch immer nicht sämtliche Unterlagen zu dem Abkommen zur Verfügung gestellt habe. “Das zeugt von einem schlechten Gewissen”, sagte der sozialdemokratische österreichische EU-Abgeordnete Jörg Leichtfried zur futurezone.

Mit ACTA wird auch das Urheberrecht, das etwa durch digitale Technologien ermöglichte Praktiken von Internet-Nutzern (Remix, Mashup) nicht berücksichtigt, zementiert und festgeschrieben. “Es werden Dinge auf Schiene gelegt, die nicht wieder umzulenken sind”, meint ISPA-Generalsekretär Wildberger.

Demokratiepolitische Sorgen bereitet auch die in dem Abkommen vorgesehene Einrichtung eines ACTA-Ausschusses (Kapitel 5, Artikel 36), in dem Vertreter der Unterzeichnerstaaten entsandt werden, die jedoch nicht demokratisch gewählt werden. Der ACTA-Ausschuss soll die Umsetzung und Auslegung des Abkommens überwachen und kann auch über Änderungen in dem Übereinkommen entscheiden.

Wie geht es mit ACTA weiter?

Die EU und 22 Mitgliedsstaaten, darunter auch Österreich, haben das Abkommen bereits unterzeichnet. Das EU-Parlament muss dem Abkommen noch zustimmen. Zur Abstimmung wird es nach jüngsten Informationen voraussichtlich nicht vor Juni kommen. Das EU-Parlament kann den Text des Abkommens jedoch nicht verändern, sondern nur “Ja” oder “Nein” sagen, wie es in einem diese Woche auf den Seiten des EU-Parlaments veröffentlichten Text heißt. Das Parlament kann auch - wie es etwa von den Grünen und Liberalen im EU-Parlament gefordert wird - noch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen, damit er die Vereinbarkeit von ACTA mit dem EU-Recht prüft. Ein solches Vorgehen würde das Abkommen um Jahre verzögern.

Stimmt das Parlament dem Pakt zu, kann der EU-Rat ACTA für alle EU-Staaten zu bindendem Recht machen. Stimmt das EU-Parlament gegen das Abkommen, ist es gestorben und könnte allenfalls neu verhandelt werden.

Auch die nationalen Parlamente müssen ACTA noch zustimmen. Die Folgen einer Ablehnung des Abkommens in nationalen Parlamenten sind unter Experten umstritten. Wie eine Sprecherin der EU-Kommission gegenüber heise online sagte, würde der strafrechtlich nicht relevante Teil des Abkommens aber auch für Mitgliedsstaaten gelten, die das Gesamtpaket nicht ratifizieren.

Was kann ich gegen ACTA tun?

Zahlreiche europäische Bürgerrechtsorganisationen rufen dazu auf in Online-Netzwerken Aufmerksamkeit für das Abkommen zu schaffen und an EU-Abgeordnete zu appellieren, gegen ACTA zu stimmen. Dazu hat die Digitale Gesellschaft auch eine detaillierte Anleitung samt Links zu Kontaktdaten von Abgeordneten, die in den zuständigen Ausschüssen sitzen, veröffentlicht. Eine Petition, die an alle Mitglieder des EU-Parlaments übergeben wird, kann auf Avaaz.org unterzeichnet werden. Vibe.at, der Verein der Internet-Benutzer Österreichs, rät auch dazu, Protestbriefe an das in Österreich bei ACTA federführende Wirtschaftsministerium zu schreiben.

Weitere Informationen von Bürgerrechtsorganisationen zu dem Abkommen finden sich etwa bei La Quadrature du Net oder bei der Vereinigung europäischer Bürgerrechtsgruppen Edri.

Weitere Fragen?

Sollten Sie weitere Fragen zu ACTA haben, posten Sie diese bitte ins Forum oder schreiben Sie ein E-Mail an redaktion@futurezone.at. Wir werden uns bemühen die Fragen unter Einbeziehung von Rechtsexperten zu beantworten.

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Informationen zu ACTADie EU-Kommission hat vor kurzem den Text des Abkommens auch in deutscher Sprache (PDF) veröffentlicht und informiert auf einer eigenen Seite über ACTA. Möglichen Folgen des Abkommens wird dort jedoch kein Platz eingeräumt.

Zahlreiche europäische Bürgerrechtsorganisationen und Interessensverbände bieten umfangreiches Informationsmaterial zu ACTA an:- ACTA bei der Digitalen Gesellschaft- ACTA bei Edri - ACTA bei La Quadrature du Net - ACTA bei Vibe.at

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Patrick Dax

pdax

Kommt aus dem Team der “alten” ORF-Futurezone. Beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Innovationen, Start-ups, Urheberrecht, Netzpolitik und Medien. Kinder und Tiere behandelt er gut.

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