Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Amabrush

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Zahnbürste Amabrush: Ermittlungen wegen "schweren Betrugs"

Für das Zahnbürsten-Start-up Amabrush könnte es jetzt eng werden. Wie die Wiener Staatsanwaltschaft auf Anfrage der futurezone bestätigt, wird im Zuge der im April eingebrachten Sachverhaltsdarstellung wegen "schweren Betrugs" im Zusammenhang mit der Vermarktung der Zahnbürste ermittelt. Fünf Personen sowie ein Unternehmen stehen im Visier der Ermittlungen.

In zehn Sekunden Zähne putzen

Dem Start-up wird von Kunden unter anderem vorgeworfen, dass die "Wunderzahnbürste" nicht hält, was sie verspricht, nämlich Zähne in zehn Sekunden automatisch zu putzen. Gleichzeitig gab es Beschwerden, dass die im Zuge der Crowdfunding-Kampagne bestellten Geräte teilweise nicht ausgeliefert wurden, was das Start-up stets zurückwies.

Beim Verbraucherschutzverein (VSV), der die Sachverhaltsdarstellung einbrachte, sind mittlerweile 2500 Beschwerden eingegangen, wie Verbraucherschützer Peter Kolba gegenüber der futurezone mitteilt: "Die meisten Geschädigten kommen naturgemäß aus Österreich und Deutschland. Wir haben aber auch Fälle aus der Schweiz, Kanada, USA bis Singapur hereinbekommen."

Sammelklage mit Unterstützung

Mit den tausenden Beschwerden im Rücken strebt der Verein eine Sammelklage gegen das österreichische Start-up an und will dazu den deutschen Prozessfinanzierer Foris ins Boot holen. Dieser würde gegen Beteiligung an der erwarteten Schadenersatzsumme das finanzielle Risiko des Prozesses übernehmen. "Indem so viele Menschen betroffen sind und sich beteiligen, erhöht sich naturgemäß der Streitwert, was einen Prozess für einen externen Finanzierer überhaupt interessant macht", erklärt Kolba.

Laut österreichischem Recht funktioniert das so, dass verschiedenste Ansprüche gesammelt und an einen einzelnen Kläger abgetreten werden, der über diesen Umweg quasi alle Geschädigten vertritt.

Eine weitere Überlegung sei eine Sammelklage in den USA, nachdem im Fall von Amabrush auch US-Staatsbürger betroffen seien. Durch die dortige Rechtssprechung könnten auf das Start-up zusätzlich hohe Schadenersatzforderungen hinzukommen, sollte der Klage rechtgegeben werden, ist Kolba überzeugt. Für das Unternehmen und alle Beteiligten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Geschädigte können sich weiterhin melden

Besonders verwerflich findet Kolba, dass das Start-up trotz der vielfach dokumentierten Vorwürfe die Zahnbürste immer noch verkaufe. Er ruft weitere Geschädigte auf, sich über die Webseite des Verbraucherschutzvereins zu melden. Dass Kunden bei Crowdfunding immer ein Risiko eingehen, lässt Kolba nicht gelten. "Natürlich ist es legitim, über neue Finanzierungsformen an Geld und Investment zu kommen. Es kann aber nicht sein, dass man diese Ziele mit irreführender Werbung erreicht. Da muss es klare Regeln geben", sagt Kolba zur futurezone.

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Martin Jan Stepanek

martinjan

Technologieverliebt. Wissenschaftsverliebt. Alte-Musik-Sänger im Vienna Vocal Consort. Mag gute Serien. Und Wien.

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