A customer checks Apple's new Apple Watch Series 4 after it went on sale at the Apple Store in Tokyo

Apple Watch 4

© REUTERS / ISSEi KATO

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Das sagen Ärzte über das EKG der Apple Watch

Neben zahlreichen anderen Features in den neuen Apple-Geräten sorgte vor allem eines für Aufsehen: Das in die neue Apple Watch 4 integrierte EKG. Auf der Rückseite der neuen Apple Watch befinden sich ein optischer Pulsmesser und ein elektrischer Sensor, die von einer Elektrode in der Krone der Smartwatch ergänzt werden. Durch einfaches Fingerauflegen kann die Watch somit ein 1-Kanal-EKG aufzeichnen. Die Funktion wurde von der US-Gesundheitsbehörde FDA zugelassen. Eine Zulassung in vielen anderen Staaten – darunter auch Österreich – ist noch ausstehend. Doch was sagen Ärzte eigentlich zu dem neuen Feature?

Watch wird den Arzt nicht ersetzen

Kardiologen weisen darauf hin, dass das Auftreten von Vorhofflimmern auf eine Herzerkrankung hindeutet und daher mit einem erhöhten Risiko von Schlaganfällen einhergeht. Dieses Risiko steigt mit höherem Alter. Ein frühzeitiges Erkennen von Vorhofflimmern könnte daher helfen, entsprechende Maßnahmen rechtzeitig zu ergreifen. Thomas Deneke, Sprecher der Arbeitsgruppe Rhythmologie der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie ( DGK) und Chefarzt der Klinik für interventionelle Elektrophysiologie der Herz- und Gefäß-Klinik in Bad Neustadt, verweist in einer Presseaussendung darauf, dass es das Ziel des Watch-EKGs sei, frühzeitig einen unregelmäßigen Herzrhythmus zu erkennen, der auf Vorhofflimmern hindeutet und eine weiterführende ärztliche Abklärung einzuleiten. „Die Apple Watch 4 kann somit ein wertvolles Monitoring-Tool zur Etablierung wichtiger Informationen für Patienten und deren Ärzte darstellen“, sagt er. Voruntersuchungen zeigen, dass eine 95%-ige Übereinstimmung mit der von der Smart Watch detektiertem Vorhofflimmern und klinisch dokumentiertem Vorhofflimmern besteht, heißt es von der DGK.

Auch Christian Hengstenberg, Leiter der klinischen Abteilung für Kardiologie der Medizinischen Universität Wien, sieht Vorteile der Technologie: Denn ein Arzt kann keine ständige Überwachung des Patienten leisten – mit einer solchen Uhr könnten aber auch Werte im Alltag des Patienten aufgezeichnet werden. Auch wollen Ärzte manchmal ein 7-Tage-EKG des Patienten durchführen, dieses kostet aber rund 300 Euro. Die Apple Watch kostet mit 429 Euro zwar mehr, kann dafür aber auch langfristig genutzt werden.

Christian Hengstenberg, Leiter der klinischen Abteilung für Kardiologie der Medizinischen Universität Wien.

Einig sind sich die Experten darüber, dass die Watch den Arzt nicht ersetzen wird, sondern nur in Kooperation mit ihm sinnvoll eingesetzt werden kann. So weist die FDA explizit darauf hin, dass die Ergebnisse der EKG-App in jedem Fall mit einem Arzt besprochen werden müssen. „Die Apple Watch sollte nicht als Ersatz für einen Besuch beim Arzt verwendet werden, sondern kann vielmehr helfen, relevante Herzrhythmusdaten aufzuzeichnen und einen betreuenden Arzt in der Diagnostik zu unterstützen“, sagt auch Deneke. Und Hengstenberg verweist darauf, dass das vom Arzt durchgeführte professionelle EKG qualitativ hochwertigere Ergebnisse liefert als das 1-Kanal-EKG der Smartwatch.

Für Gesunde eher wenig Nutzen

Auch laut Norbert Bachl, Direktor des Österreichischen Instituts für Sportmedizin (ÖISM), kann das EKG der Apple Watch wertvolle Daten liefern, wenn bereits Probleme erkannt wurden. „Aber Gesunde brauchen diese Funktion eher nicht“, sagt er: Diese sollten eher ihre Herzfrequenzen und vor allem den Belastungspuls messen – eine Funktion, die schon von anderen Smartwatches und Fitnessbändern unterstützt wird, welche zum Beispiel auch Schlaf und Bewegung tracken. „Die Menschen dürfen sich aber auch nicht von Maschinen und Zahlen abhängig machen“, lautet Bachls Warnung in Richtung jener, die täglich einen nervösen Blick auf ihre Schlaf- und Schrittziele werfen: Es könne motivierend und unterstützend wirken, wenn Bänder und Watches ihrem Besitzer ein schlechtes Gewissen einreden – aber man dürfe sich nicht davon abhängig machen. Er selbst blicke etwa zwei Mal pro Woche auf seine Schrittaufzeichnung: „Und wenn ich das Ziel halbwegs erfülle, bin ich zufrieden.“

Norbert Bachl, Direktor des Österreichischen Instituts für Sportmedizin (ÖISM).

Zugleich glaubt Bachl, dass Apple mit der neuen Watch die Weichen für weitere Funktionen stellt – Stichwort: Telemedizin. Ärzte könnten mit der Apple Watch bald das EKG ihrer Patienten online aus der Ferne beobachten. Derartige Ansätze gibt es in der Telemedizin bereits zuhauf: Etwa die Möglichkeit, Bilder von auffälligen Muttermalen an Dermatologen zu übermitteln. Doch auch hier verweist Bachl darauf, dass zuvor immer ein Erstgespräch mit einem Facharzt stattfinden muss.

Forschung und Datenschutz

Einig sind sich die Ärzte darüber, dass mehr Daten dabei helfen, ein genaueres Bild von der Situation des Patienten zu schaffen – für Fachärzte kann es nicht zu viel, sondern allenfalls zu wenig Information geben. Das gilt nicht nur für das Individuum, sondern auch für Forschungsprojekte. So arbeiten Apple und die Stanford University gemeinsam an der „Apple Heart Study“, bei der Besitzer einer Apple Watch ihre Daten zu Forschungszwecken zur Verfügung stellen.

Auch Hengstenberg hält es für eine gute Idee, dass Institute die Daten zu Forschungszwecken auswerten. Dabei müsse freilich respektiert werden, dass Einzelne ihre Daten nicht teilen wollen. Außerdem müssen Daten anonymisiert und aggregiert werden, damit keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sind. „Die Daten könnten bei den Instituten zusammengeführt werden, um bei der Prävention von Krankheiten zu helfen“, sagt er: „Eine Versicherung wiederum sollte keinen Zugriff auf die Gesundheitsdaten bekommen.“

Wann und ob die Apple Watch sich in Österreich als medizinisches Gerät bezeichnen darf, dazu heißt es seitens des Gesundheitsministeriums, dass ein medizinisches Gerät in Österreich und in der EU nur in Verkehr gebracht werden darf, „wenn es die Anforderungen des österreichischen Medizinproduktegesetzes (MPG BGBl. Nr. 657/1996 i.d.g.F.) beziehungsweise der europäischen Richtlinie für Medizinprodukte (RL 93/42/EG), in Zukunft EU Verordnung 2017/745 für Medizinprodukte, erfüllt.“

Voraussetzung sei, dass das Produkt „eine medizinische Zweckbestimmung hat und die regulatorischen Anforderungen hinsichtlich Sicherheit und Wirksamkeit, inklusive klinischer Wirksamkeit, nachweislich eingehalten werden.“ Die „Zulassung“ der Produkte erfolgt über sogenannte „Notified Bodies“ (Konformitätsbewertungsstellen). Diese Stellen werden von den Mitgliedstaaten für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Konformitätsbewertung von Medizinprodukten benannt und überprüfen die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen durch den Hersteller. Die Dauer für eine derartige Zertifizierung beträgt laut Ministerium in etwa 18 Monate.

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Stefan Mey

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