Rechtliche Schwierigkeiten

Dash-Button: VKI prüft Klage gegen Amazon

Der Amazon-Knopf "Dash" hat es ein Jahr nach seinem Start in den USA auch nach Österreich und Deutschland geschafft. Ein Knopfdruck reicht, dann wird ein zuvor ausgewähltes Haushaltsprodukt einer bestimmten Marke, beispielsweise Waschmittel, Taschentücher, Klopapier oder Kondome, automatisch bei Amazon bestellt und so schnell wie möglich nach Hause geliefert. Österreichische Verbraucherschützer warnen jetzt aber bereits vor Amazons vernetztem Knopf.

Die Kritik der Konsumenten- und Datenschützer ist vielseitig und betrifft vor allem den Vertragsabschluss im rechtlichen Sinne, Datenschutzprobleme, aber auch die starke Bindung an eine bestimmte Marke und an den US–Versandhändler. Amazon kann mit dem Knopf nämlich leicht Kundenwünsche beobachten und etwa ermitteln, wie groß die Loyalität zu einer Marke ist. „Das ist etwa vergleichbar mit Kundenkarten“, erklärt Georg Markus Kainz, Datenschutz-Experte vom Verein quintessenz der futurezone.

Intransparenz

Die Überwachung der Kaufzyklen ermöglicht dem Konzern aber auch, auf einzelne Kunden zugeschnittene Preise zu schalten. Diese Intransparenz bei den Preisen ist auch das Hauptproblem. Kunden, die ein bestimmtes Produkt einer Marke per „Dash“ bestellen, sehen nämlich nicht, wie viel das Produkt gerade kostet. Dank einer flexiblen Preisgestaltung, die bei Amazon üblich ist, wissen sie somit nicht, ob sie ihre Kondome oder Taschentücher nicht gerade woanders billiger erstehen könnten. „Kunden zahlen bestenfalls den Normalpreis des Markenanbieters, aber bekommen nie Sonderangebote, weil sie sich bereits an eine Marke gebunden haben. Das ist für Konsumenten eine Schlechterstellung“, sagt Kainz.

Problematisch sei zudem, dass sich Kunden vor dem Kauf kein Bild vom aktuellen Preis machen könnten. „Tankstellen müssen etwa auf der Straße auf Schildern den Preis angeben. Da reicht es nicht, den Preis zu sehen, wenn das Auto bereits an der Zapfsäule steht“, so Kainz.

Verstöße gegen nationales Recht

Der Verein für Konsumentenschutz (VKI) sieht beim „Dash“-Knopf von Amazon gleich mehrere Verstöße gegen geltendes österreichisches und EU-Recht. „Wir sehen bei den umfangreichen Informationspflichten und beim Rücktrittsrecht rechtliche Bedenken“, erklärt Petra Leupold, Juristin und Leiterin der VKI-Akademie, der futurezone.

Laut dem Fernabsatzvertrag müssen zentrale Informationen zu den Eigenschaften der Ware, dem Gesamtpreis, zum Konzern und zum Rücktrittsrecht für Konsumenten vor dem Kauf des Produkts angezeigt werden. Geschieht dies nicht, drohen Verwaltungsstrafen wegen Verletzung der Informationspflicht, oder aber gar eine Verbandsklage auf Unterlassung. Ob eine solche auch tatsächlich eingeleitet wird, will der VKI zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fix sagen.

„Eine Verbandsklage ist auf jeden Fall ein starkes Instrument. Wir überprüfen den Fall gerade noch im Detail und werden dann entscheiden, ob wir eine Verbandsklage einleiten werden“, ergänzt Leupold.

Rücktrittsprobleme

Für Kunden kann die fehlende Informationspflicht konkrete Auswirkungen haben: „Fehlt die Information zum Rücktrittsrecht, hat das als Konsequenz, dass die Frist von 14 Tagen, in der man ein Produkt zurück geben kann, nicht zu laufen beginnt“, so die Juristin. Möglich ist auch, dass in dem Fall die Sonderbestimmung für Bestell-Buttons zum Tragen kommt. „Fehlt beim Button dann der Verweis ‚zahlungspflichtig bestellen‘ müssen Verbraucher nicht zahlen“, sagt die VKI-Expertin.

Offen bleibt auch eine weitere, rechtliche Frage: Der „Dash“-Knopf lässt sich von jedem Nutzer betätigen, unabhängig davon, ob dieser Inhaber des Bestellknopfes ist. Wer kommt dann etwa für einen ungewollten Kauf auf, der von Kind, Katze oder Gast getätigt worden ist?

Sicherheitsrisiko

Der „Dash“-Button birgt aber auch, wie viele andere Internet-of-Things-Geräte noch weitere Gefahren. Die App, mit der man den „Dash“-Button auf das Produkt einstellt, verlangt weitreichende Befugnisse wie Kontaktdaten, Standortinformationen oder Zugriff auf Kamera und Mikrofon. Der Button selbst verfügt zudem über ein eingebautes Mikrofon. Um zu vermeiden, dass Nutzer immer wieder ihr WLAN-Passwort eingeben müssen, schlägt Amazon zudem vor, das Passwort in der Cloud zu speichern.

Das sieht Kainz als besonders problematisch an. „Hier liegt klar ein Sicherheitsrisiko vor. Nutzer sollten sich für alle ihre Internet-of-Things-Geräte ein eigenes WLAN-Netz anschaffen und die Geräte nicht ins lokale WLAN lassen, mit denen sie auch im Web surfen“, so der Experte. Die rechtlichen Unklarheiten rund um den „Dash“-Button könnten nicht nur für diesen zum Problem werden. Die österreichischen Gesetze könnten etwa auch verhindern, dass künftig einmal die vernetzte Kaffeemaschine ihre Kapseln selbst nachbestellt, oder der Drucker seine Patronen.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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