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Gericht

PSN-Hack: Klage gegen Sony abgewiesen

Ein kalifornischer Richter wies am am Dienstag eine Sammelklage gegen Sony zurück. Darin wurde dem japanischen Konzern massives Fehlverhalten bei den Datenlecks im vergangenen Jahr vorgeworfen. Der Hack des PlayStation Network sorgte für großes Aufsehen, insbesondere da Sony den Diebstahl der Daten von mehr als 77 Millionen Nutzern zugeben musste und das Netzwerk für mehr als drei Wochen offline war.

Keine Garantien von Sony
Bereits kurz nachdem das PlayStation Network wieder online ging, wurde die Sammelklage eingebracht. Darin wird Sony unter anderem fahrlässiges Verhalten beim Umgang mit den Nutzerdaten vorgeworfen und Schadenersatz für die entgangenen Dienste wie Netflix, MLB.tv und das NHL Gamecenter gefordert. Der Richter wies diese Forderungen mit einem Verweis auf die Nutzungsbedingungen des PlayStation Network zurück.

Darin heißt es unter anderem, es gibt nicht so etwas wie "perfekte Sicherheitsmaßnahmen" und dass "für die Sicherheit der Daten keine Garantie übernommen wird." Des weiteren wird in den Nutzungsbedingungen explizit keine Garantie für die Qualität und Verfügbarkeit des Angebots übernommen. Die Kläger haben nun bis zum 9.November Zeit, um Einspruch einzulegen und ihre Argumente zu überarbeiten.

LV0-Key veröffentlicht
Doch mit den guten Nachrichten kommen auch nahezu zeitgleich wieder Probleme auf Sony zu. So hat die Gruppe "The three Musketeers" (Die drei Musketiere) bekannt gegeben, dass sie den sogenannten LV0-Key für die PlayStation 3 entdeckt haben und veröffentlichten diesen im Internet. Der LV0-Key ermöglicht den Zugriff auf die sensibelsten Bereiche der Spielkonsole und hilft vor allem Moddern beim Installieren von alternativer Software, sogenannten Jailbreaks. Die Gruppe gab auch bekannt, dass es ohne den Hack des PlayStation Network diesen Leak des LV0-Keys wohl nie gegeben hätte.

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