Apple Vision Pro

Apple Vision Pro

© APA/AFP/ANGELA WEISS / ANGELA WEISS

Produkte

Deutscher Zoll kassiert Apple Vision Pro von Flugreisenden ein

Wer aus dem Ausland Waren mitbringt, muss diese hierzulande ab einem gewissen Wert beim Zoll anmelden. In Deutschland ist das nicht anders.

Die Zollbehörde hat jetzt vermehrt auf deutschen Flughäfen Reisende aufgegriffen, die versuchen ihre Apple Vision Pro einzuschmuggeln – ohne die dafür verpflichtende Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen, wie heise berichtet. Allein am Flughafen Berlin Brandenburg wurden seit dem Wochenende 8 Personen aufgegriffen, die Apples VR-Brille einschmuggeln wollten, hieß es vom Zoll am Mittwoch.

➤ Mehr lesen: Apple Vision Pro: Das sagen die ersten Tester

Behörden können das Gerät bis zu einem Jahr behalten

Für die Erwischten bedeutet das einiges an Ärger: Sie müssen nicht nur die Einfuhrumsatzsteuer nachzahlen, sondern auch eine Geldbuße. Außerdem zieht die Zollbehörde das Gerät ein. Die Rückgabe des Geräts erfolgt erst, wenn das Steuerstrafverfahren abgeschlossen ist. In Berlin kann das bis zu einem Jahr dauern, weil es bei den zuständigen Behörden einen Personalnotstand gibt. 

In Deutschland und Österreich gilt die Freigrenze für Privatpersonen bei Flugreisen bis insgesamt 430 Euro. Wenn der Wert der mitgebrachten Waren diesen Betrag überschreitet, muss eine sogenannte Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden – in Deutschland beträgt diese 19 Prozent, in Österreich 20 Prozent.

In den USA kostet die Apple Vision Pro derzeit 3.500 Dollar (ca. 3.257 Euro): Mit der Einfuhrumsatzsteuer kommen in Österreich so nochmal rund 650 Euro dazu, wenn jemand die Brille aus den USA mitnimmt. Die Umsatzsteuer, die man für das Gerät bereits in den USA bezahlt hat, bekommt man aber nicht wieder. 

Apple Vision Pro gekauft: Ab in die rote Zone

Will man die Apple Vision Pro legal einführen, muss man sich bei der Einreise am Flughafen in die "rote Zone" begeben und sollte die Rechnung des Kaufs parat haben. Wer versucht mit dem Headset durch die "grüne Zone" zu gehen, macht sich strafbar. Ob das bewusster Schmuggel oder lediglich Unwissen war, ist den Zollbeamten egal.

Sollte man mit der Apple Vision Pro wieder ins Ausland außerhalb der EU reisen, sollte man unbedingt die Rechnung und Zolldokumente über die beglichene Einfuhrumsatzsteuer dabei haben. Ansonsten kann es sein, dass man bei der Rückreise nochmal zur Kasse gebeten wird.

Nicht bekannt ist, ob die Flugreisenden die Apple Vision Pro für sich selbst gekauft haben oder um diese gewinnbringend weiterzuverkaufen. In Europa ist Apples VR-Headset nämlich derzeit noch nicht erhältlich. Auf eBay findet man etliche Apple Vision Pros mit Artikelstandort Deutschland, die zwischen 3.500 und 6.000 Euro angeboten werden.

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare