Smart-Meter-Pflicht ab Ende 2019
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Smart Meter werden in Österreich zur Pflicht. Doch sie werden in den nächsten Jahren zunächst etwas "langsamer" ausgerollt als erwartet. Bis Ende 2015 ist ein Einführungsgrad von zehn Prozent vorgesehen. "Wir haben damit ein Anliegen der Unternehmen, Netzbetreiber und Konsumentenschützer berücksichtigt. Dazu kommt, dass sich die Normungsstandards der EU für Smart Meter verzögern und nunmehr erst für Ende 2012 erwartet werden", heißt es auf Anfrage der futurezone aus dem Wirtschaftsministerium.
"Realistische Vorlaufzeit"
Bis Ende 2017 sollen jedoch bereits 70 Prozent der Haushalte mit intelligenten Stromzählern ausgestattet sein. Bis Ende 2019 ist ein Roll-Out von 95 Prozent vorgesehen. Das sieht die "intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung" vor, die vom Wirtschaftsministerium am Dienstag erlassen worden ist. Dieser Stufenausbauplan habe nun eine "angemessene und realistische Vorlaufzeit", heißt es in einer Aussendung. Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner betonte, dass durch die Einführung der Zähler das Kosten-Bewusstsein der Konsumenten geschärft und den Konsumenten das Stromsparen erleichtert werde sowie der Wettbewerb angekurbelt werde.
Die Arbeiterkammer (AK), die die Verordnung des Wirtschaftsministeriums bereits
Vergleichbarkeit der Tarife soll gewährleistet bleiben
Die am Dienstag erlassene Verordnung wurde in Abstimmung mit dem Konsumentenschutzministerium ausgearbeitet. Rudolf Hundstorfer bekräftigte, dass er die Sorgen der Bürger hinsichtlich des Datenschutzes, der Kosten und einem möglicherweise "drohenden Tarifdschungel" ernst nehme. "Das Wirtschaftsministerium hat gemeinsam mit meinem Ressort Entwürfe für notwendige flankierende Maßnahmen verfasst", sagte Hundstorfer.
So soll etwa die E-Control als Regulierungsbehörde verpflichtende Tarifstrukturen festlegen können, um weiterhin die Vergleichbarkeit der Tarife gewährleisten zu können, falls zeitvariable Tarife der Netzbetreiber zu unübersichtlich werden sollten, heißt es. Energielieferanten werden nämlich durch die neue Technologie die Möglichkeit haben, ihren Kunden auf das jeweilige Verbrauchsverhalten zugeschnittene Tarife anzubieten. Wäsche waschen könnte dadurch etwa in der Nacht günstiger sein als untertags.
Bleiben Kosten an den Kunden hängen?
Neben der AK warnte auch
Datenschutz: Neue gesetzliche Regelungen in Planung
Mitterlehner betonte zudem, dass man umfangreiche Vorkehrungen zum Datenschutz treffen werde. Diese finden sich allerdings nicht in der Verordnung wieder, sondern sollen von der E-Control geregelt werden. Diese wird den Detaillierungsgrad der zu übermittelnden Daten sowie die Form der Bereitstellung der Verbraucherinformationen regeln, heißt es am Dienstag. Denn nicht jeder braucht die gleichen Daten: Stromlieferant, Netzbetreiber und Verbraucher - sie alle haben andere Interessen.
Laut dem Wirtschaftsministerium werde es neben den Regulierungen der E-Control auch "flankierende gesetzliche Regelungen", also eine Gesetzesnovelle, in puncto Datenschutz geben. Demnach ist geplant, dass der Netzbetreiber für seinen Gebrauch nur noch anonymisierte aggregierte Verbrauchsdaten auslesen darf, die zur Aufrechterhaltung eines effizienten Netzbetriebes erforderlich sind. Die Verwendung der Verbrauchsdaten darf nur mit der Zustimmung des Kunden erfolgen. Wenn der Kunde der Datenweitergabe zustimmt, muss ihn der Stromversorger künftig darüber informieren, wer welche Daten zu welchem Zweck erhält. Bei Verstößen gegen die genannten Bestimmungen sind Sanktionen in Höhe von bis zu 100.000 Euro vorgesehen.
Wirtschaft und Industrie begrüßen Verordnung
Die E-Control, die E-Wirtschaft und die Industrie begrüßten die am Dienstag erlassene Verordnung. "Wir haben einen langfristigen Umbau des Energiesystems zu einer intelligenten Strominfrastruktur vor uns: von einer zentralen hin zu einer dezentralen dynamischen Steuerung - Smart Meter machen hier den Anfang", sagte Lothar Roitner, Geschäftsführer des Fachverbands für Elektro- und Elektronindustrie (FEEI).
Auch die Energie AG, die bereits im Rahmen eines Pilotversuchs mehr als 100.000 intelligente Zähler in Österreich installiert hat, zeigte sich erfreut. „Mit der Verordnung des Wirtschaftsministeriums gibt es endlich die rechtliche Grundlage für die Smart-Metering-Systeme, die sich bereits im Alltag bewährt haben", so Energie AG-Generaldirektor Leo Windtner.
Wer profitiert wirklich?
Der Nutzen für die Netzbetreiber besteht vor allem in der Effizienzsteigerung des Verteilernetzbetriebs. Kundenprozesse wie die Ablesung oder die Verrechnung werden automatisierbar, Netze können besser kontrolliert und die Auslastung dieser kann besser dargestellt werden. Weiters stellen die neuen Messgeräte eine Schnittstelle für Smart Grids dar. Somit profitieren vor allem die Netzbetreiber von der Umstellung. Die E-Control sieht das freilich anders. Für die Regulierungsbehörde sind die Kunden die größten Profiteure der Umstellung. Doch tatsächlich belaufen sich die möglichen Kosteneinsparungen auf rund drei Prozent der Energiekosten. Das sind bei einem durchschnittlichen Haushalt etwa 9 bis 42 Euro pro Jahr.
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