Das Internet als unerschütterliches Netzwerk
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EU-Terrorismusrichtlinie

"Grenze zur freien Meinungsäußerung ist filigran"

Anfang Juli wurde die EU-Richtlinie zur Terrorismus-Bekämpfung durch den Innenausschuss des EU-Parlaments gewunken. Der Vorschlag enthält etwa die Einführung von Netzsperren. Die futurezone sprach mit Alexander Sander über die geplante Richtlinie und warum sie problematisch ist. Sander arbeitet als Geschäftsführer beim Verein Digitale Gesellschaft e.V. Zuvor war er drei Jahre in Brüssel Mitarbeiter eines Mitglieds des Europäischen Parlaments. Er ist Gründer von NoPNR!, einer Kampagne gegen die Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten.

futurezone: In der EU-Terrorismusrichtlinie ist vorgesehen, dass die Mitgliedsstaaten den Zugang zu "illegalen Inhalten, die zu terroristischen Delikten aufhetzen" löschen - und wenn das nicht erfolgreich ist - auch blockieren zu können. Können Sie kurz erklären, warum das problematisch ist?
Alexander Sander: Das Problem von Netzsperren ist, dass die Inhalte nach dem Löschen im Netz bleiben. Für versierte Nutzer ist es möglich, sie auch trotz Sperren zu sehen. Das genaue Problem mit der geplanten Regelung ist, dass Netzsperren auch ohne richterliche Verfügung möglich sein werden.

Zum Löschen von Inhalten braucht es einen Richterbeschluss, bei den Sperren nicht. Hier besteht die Gefahr, dass es zu einer privatisierten Rechtsdurchsetzung und sogenanntem „Overblocking“ kommt. Das würde bedeuten, dass Inhalte aus dem Internet in vorauseilendem Gehorsam verschwinden können und gesperrt werden, ohne dass das je ein Gericht angeordnet hat.

Das Kernproblem ist also die privatisierte Rechtsdurchsetzung – also, dass die Entscheidung in die Hände von Behörden oder privaten Firmen wie Facebook gelegt wird...
Ja. Es spricht nichts dagegen, Inhalte, die in den jeweiligen EU-Ländern gesetzlich verboten sind, sofort zu löschen. Wie z.B. Bilder vom Hakenkreuz in Deutschland, weil dies gegen das Verbotsgesetz verstößt. Aber wenn es um Meinungsäußerungen an der Grenze der Legalität geht, sollten private Unternehmen nicht selbst entscheiden müssen. Da braucht es einen Richtervorbehalt.

Neben Terrorismus-Inhalten gibt es in Deutschland und in Österreich dieselbe Debatte auch bei hetzerischen Beiträgen im Netz. Sollte dasselbe Credo – also Löschen der Inhalte nur mit Richtervorbehalt - auch bei der Hasspostings-Problematik gelten?
Die Grenze zur freien Meinungsäußerung ist filigran. Klar Illegales muss gelöscht werden. US-Unternehmen wie Facebook oder Google haben da noch einmal eine andere Einstellung dazu als heimische Unternehmen, was die Sache nicht einfacher macht. Bei Hasskommentaren reicht es aber nicht, diese zu löschen und zu hoffen, dass sich das Problem von selbst auflöst. Stattdessen muss man sich mit dem Geschriebenen auch inhaltlich auseinandersetzen.

Facebook und YouTube löschen extremistische Videos längst automatisch – ist das Ihrer Ansicht nach gut oder schlecht?
Jede Plattform hat die Freiheit, die Inhalte zuzulassen, die sie haben will. Wenn in einem Vegetarier-Forum, ständig Schnitzl-Fotos gepostet werden, wird die Plattform die Schnitzl-Fotos wohl löschen, weil sie gegen ihre Richtlinien verstoßen. Problematisch ist es aber, wenn Facebook oder YouTube Inhalte einfach löschen, die Teil allgemeiner demokratischer Debatten sind. Hier müssen alle Meinungen abgebildet werden können. Das automatisierte Löschen von Inhalten sehe ich hier als Problem an. Legale Inhalte, die zur Meinungsäußerung dienen, haben ihre Berechtigung.

Wenn etwa tatsächlich strafbare Hasskommentare von Plattformen wie Facebook automatisch entfernt werden, verhindert das die Strafverfolgung, weil plötzlich der Beweis für die Staatsanwaltschaft fehlt. Hier besteht ein Spannungsfeld. In einer Demokratie sollten immer rechtsstaatliche Mittel zum Einsatz kommen, anstatt die Verantwortung an private Plattformen auszulagern.

Laut dem Verband der Internet Service Provider Austria (ISPA) gibt es mit dem MLAT (Mutual legal assistance treaty) bereits ausreichend Befugnisse für Behörden, gegen Terrorismus aktiv zu werden, aber oft dauert es mehrere Monate, bis etwas geschieht, weil die Staatsanwälte unterschriebene ausgedruckte Dokumente herumfaxen statt auf elektronische Kommunikation zu setzen. Gäbe es da Ihrer Ansicht nach ein Optimierungspotential?
Natürlich muss man die Arbeitsabläufe zeitgemäß gestalten und anpassen. Aber es reicht nicht, so ein System alleine zu verbessern. Auch hier wird in der Praxis oft versucht, das Problem auf die Unternehmen abzuwälzen, um die Staatsanwälte zu entlasten. Aber outsourcen kann hier nicht der Weg sein.

Das wäre auch massiv schlecht für die europäische Start-up-Szene. Die müsste sich von Beginn weg eine Rechtsabteilung zulegen, damit sie der Verpflichtung nachgehen könnte, gäbe es eine private Rechtsdurchsetzungspflicht. Stattdessen müsste man die Staatsanwaltschaft personell besser ausstatten.

Wie sind die Netzsperren eigentlich genau geregelt in der geplanten Richtlinie?
Da es sich eben um eine Richtlinie handelt, müssen das die nationalen Gesetzgeber ausdefinieren. Das kann dazu führen, dass es am Ende 28 unterschiedliche Gesetze in 28 unterschiedlichen Nationen geben wird.

Warum halten Bürgerrechtsorganisationen wie die Digitale Gesellschaft die neue EU-Terrorismusrichtlinie für problematisch, wenn Parteien wie die Grünen, die sonst eher grundrechtsaffin sind, die Richtlinie zumindest nicht komplett ablehnen?
Es werden damit neue Überwachungsmaßnahmen auf den Weg gebracht ohne tatsächliche Auseinandersetzung mit den Fehlern, die in der Vergangenheit passiert sind. Die EU-Richtlinie ist eine Reaktion auf Terroranschläge, aber keiner der Personen, die an den Vorschlägen mitgewirkt hat, hat sich mit den tatsächlichen Problemen in den einzelnen Ländern auseinandergesetzt. Die neue Richtlinie schießt kreuz und quer, fördert aber keinesfalls die europäische Zusammenarbeit der Behörden untereinander.

Noch 2008 hatte die EU-Kommission die Einführung von Internetsperren als wenig effizient, eine Behinderung für Ermittlungsarbeit und problematisch für die Rechtsstaatlichkeit bezeichnet. Was ist seither passiert?
Die EU-Kommission hatte im ersten Entwurf zur EU-Terrorismusrichtlinie keine Netzsperren vorgesehen. Dieser Wunsch kam seitens des EU-Parlaments, konkret durch die EU-Abgeordnete Monika Hohlmeier (CSU), eine sicherheitspolitische Hardlinerin, ins Spiel und ist eine Ergänzung, die auch der EU-Rat unterstützt. Der EU-Kommission ist aber vorzuwerfen, dass sie die neue Richtlinie ohne Folgenabschätzung auf den Weg gebracht hat. Mit einer Folgenabschätzung wäre die Hürde zur Forderung nach Netzsperren möglicherweise etwas höher gewesen.

Wie geht es nun weiter mit der EU-Richtlinie?
Rat und Parlament müssen sich nun auf einen Kompromiss einigen. Nach der Sommerpause am 12.9. könnte das Thema bereits wieder in der Plenartagung auftauchen und beschlossen werden.

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