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Schnäppchen

HP verkauft Notebook um 1,90 Euro statt 2.813 Euro

Vorher 2.378 Pfund, jetzt nur 1,58 Pfund: Am Wochenende wurde im englischen Online Store von HP ein Schnäppchen für ein ZBook 17 G2 entdeckt. Nachdem der Link in den sozialen Medien die Runde machte, schlugen viele User zu – bis HP den Store dicht machte.

Der gesamte Store wurde offline genommen, um den Fehler, der zu dem Sonderangebot führte, zu korrigieren. HP entschuldigte sich für die Unannehmlichkeiten, die Käufer werden aber leer ausgehen. Immerhin erhalten diese die umgerechnet 1,90 Euro zurückerstattet.

Laut englischem Recht ist es erlaubt, dass der Verkäufer den Vertrag annulliert, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass es sich dabei um einen Fehler gehandelt hat. Dass ein Notebook nicht um 1,90 Euro statt 2.813 angeboten wird, dürfte relativ eindeutig ein Fehler und kein gezieltes Lockangebot sein.

In Österreich ist die Rechtslage ähnlich. So wurde etwa ein Flat-TV um 209 Euro statt 2.099 Euro online verkauft. „Wenn dem Vertragspartner – in diesem Fall dem Konsumenten – der Preis-Irrtum auffallen hätte müssen, kann der Händler den Vertrag anfechten bzw. auflösen. Da im Fall des Fernsehers offenbar eine Null bzw. eine Stelle vergessen wurde, ist die Ausgangslage ziemlich eindeutig“, sagt Konsumentenschützerin Barbara Forster vom Europäischen Verbraucherzentrum im futurezone-Interview.

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