Drei, T-Mobile und A1 erhöhen Grundgebühren
Ab 1. April 2018 erwarten Kunden von Drei, T-Mobile, Telering und A1 mehrprozentige Tariferhöhungen. Die Grundgebühr wird bei zahlreichen Drei-Verträgen um 3,92 Prozent teurer, bei T-Mobile und Telering werden die Tarife je nach Vertrag und Jahr des Abschlusses um 3,0 bzw. 3,9 Prozent angepasst. Wie die Auflistung von Drei zeigt, handelt es sich bei den betroffenen Tarifen um Verträge aus den Jahren 2013 bis 2015, die nun um bis zu 2,55 Euro teurer werden. Auch A1 wird die Tarife im Frühjahr um die Inflationsrate anpassen, wie der Mobilfunker der futurezone bestätigt. Diese lag im Vorjahr bei 2,1 Prozent.
Inflationsanpassung
Den Mobilfunkern zufolge handelt es sich dabei um die sogenannte Wertsicherung, die den Anbietern eine Inflationsanpassung erlaubt. Auf die über drei Prozent kommen die Mobilfunker, weil die recht niedrigen Raten der Vorjahre zusammenaddiert wurden - auf eine derartige Wertanpassung hätten sie im Jahr 2016 und 2017 nämlich verzichtet. Rechtlich gesehen handelt es sich um keine einseitige Vertragsänderung. Das bedeutet, dass Kunden, die einen mehrmonatigen Vertrag abgeschlossen haben, wegen der Anpassung auch nicht außerordentlich kündigen können.
Die Anpassung bezieht sich rein auf die Grundgebühr, Zusatz-Services, einzelne Minuten- oder Datenentgelte sowie dazugebuchte Tarifpakete sind nicht betroffen. Auch Wertkartenkunden bzw. Kunden, in deren Tarifen keine Wertsicherungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingebaut ist, bleiben von der Erhöhung verschont. Eine gute Nachricht ist die Anpassung für die zahlreichen virtuellen Betreiber wie HoT, die in den vergangenen Jahren bereits vom neu entfachten Preiskampf mit Kundengewinnen profitieren konnten.