Belgisches Gericht verbietet Facebook Tracken von Nutzern
Facebook habe 48 Stunden Zeit, diese Praxis abzustellen, entschied das Gericht am Montag. Sollte das Unternehmen dies nicht tun, drohe eine Strafe in Höhe von 250.000 Euro täglich.
Geklagt gegen Facebook hatte der oberste belgische Datenschützer. Die Behörde hatte dem sozialen Netzwerk im Juni vorgeworfen, es zeichne das Surfverhalten auch von Internetnutzern auf, die auf Facebook-Seiten nach Informationen suchen, ohne Mitglied des sozialen Netzwerks zu sein.
Bei der gerichtlichen Auseinandersetzung ging es um das seit Jahren umstrittene Identitäts-Cookie "Datr" - eine kleine Datei, die Facebook im Web-Browser der Nutzer speichert. Datr-Cookies sammeln einige Informationen über das Verhalten von Nutzern auf Seiten mit dem "Like"-Button. Auch Nicht-Mitglieder bekommen das Tracking-Cookie installiert, wenn sie die Facebook-Website besuchen. Die Datenschützer stören sich auch daran, dass das „datr“-Cookie für zwei Jahre auf dem Computer bleibe, wenn ein Nutzer sein Facebook-Konto deaktiviert.
Facebook will gegen die Entscheidung eines belgischen Gerichts zum Schutz von Daten von Nicht-Mitgliedern Rechtsmittel einlegen. Das teilte eine Sprecherin des weltgrößten Online-Netzwerks am Dienstag mit. „Wir werden gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen und daran arbeiten, die Beschränkungen für einen Zugriff auf Facebook in Belgien zu minimieren“, erklärte die Facebook-Sprecherin.
Facebook-Sicherheitschef Alex Stamos argumentierte noch während des Gerichtsprozesses, das "Datr"-Cookie mache das Netzwerk sicherer. Es helfe, falsche Profile herauszufiltern und verhindere Cyber-Attacken. Wenn etwa ein Web-Browser binnen fünf Minuten hunderte Seiten besucht habe, sei das ein klares Zeichen dafür, dass der Computer möglicherweise von Online-Kriminellen gekapert worden sei.
Neben Belgien muss sich Facebook auch in Österreich wegen einer ähnlichen Sache vor Gericht verantworten. Der Wiener Datenschutzaktivist Max Schrems hat in seiner Klage gegen Facebook ebenfalls die Cookie-Tracking-Problematik als eines der vom Gericht zu untersuchenden Datenschutzverstöße in seiner Klage mit drin. Das österreichische Gericht muss sich mit dieser Thematik allerdings erst beschäftigen. Die Aussichten auf Erfolg beim österreichischen Fall erhöhen sich nun.