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FBI und Air Force stürmen Wohnungen von Area-51-Blogger

Vor einigen Tagen wurden Joerg Arnu und seine Partnerin in ihrer Wohnung plötzlich von Beamt*innen der US-Kriminalpolizei FBI und der US Air Force überrascht. Sie stürmten gleichzeitig sowohl den Haupt- als auch Nebenwohnsitz des Paares und durchsuchten die Räumlichkeiten und konfiszierten Laptops, Smartphones, Speichermedien, Kameras und eine Drohne. Wie Gizmodo berichtet, wurde Arnu lediglich mitgeteilt, die Amtshandlung fände wegen Bildern statt, die auf Arnus Blog Dreamlandresort veröffentlicht wurden.

Zugriff an zwei Orten gleichzeitig

Dreamlandresort widmet sich Berichten über die Militärbasis Area 51. Das Sperrgebiet ist berüchtigt und bekannt, weil das US-Militär dort angeblich außerirdische Raumschiffe untersucht oder gar Aliens festhält. Wie Arnu in einem Blogbeitrag beschreibt, wurden sowohl seine Partnerin in einer Wohnung in Las Vegas als er selbst in einer Wohnung in der Kleinstadt Rachel bei der Durchsuchung auf äußerst respektlose Weise behandelt, jeweils mit Handschellen gefesselt und in Unterwäsche auf die Straße geführt.

Fehlende Seiten im Durchsuchungsbefehl

Der Untersuchungsbefehl, der Arnu überreicht wurde, war offensichtlich nicht vollständig. "Da fehlen 40 Seiten und die Polizeiakten sind versiegelt. Deswegen kann ich nicht nachsehen, was der Grund für die Durchsuchung war", zitiert Gizmodo den Blogger. Durch die Mitnahme seiner Geräte habe Arnu sämtliche medizinischen Daten, Steuerinformationen, Passwörter, Telefon- und E-Mail-Kontakte verloren. Nun will er juristisch gegen das FBI vorgehen und seinen Besitz zurückfordern.

Webseite existiert seit 23 Jahren

Wie die New York Post berichtet, veröffentlicht Arnu auf seinem Blog Artikel, in denen er spekuliert, was in der Area 51 vor sich gehen könnte. Die Webseite betreibt der 51-Jährige bereits seit 23 Jahren. Trotz der Durchsuchung ist sie weiterhin online. Um die Situation zu entschärfen hat Arnu einige Panoramaaufnahmen der Area 51 von seinem Blog entfernt, "obwohl ich glaube, dass sie rechtmäßig angefertigt wurden und ich das Recht habe, sie zu veröffentlichen".

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