Netzsperren: Gibt es ein Recht auf Game of Thrones?
Eines Tages, es ist bereits etwas länger her, saß ich mit den Vertretern des Vereins für Antipiraterie (VAP) an einem Tisch. Wir diskutierten im Rahmen eines Journalisten-Hintergrundgesprächs darüber, ob Netzsperren geeignete Maßnahmen sind, um Urheberrechtsverletzungen zu bekämpfen oder nicht. Damals fiel das Wort Raubkopie nicht – aus gutem Grund. Die Urheberrechtsvertreter wissen nämlich sehr wohl, dass es eine Raubkopie im eigentlichen Sinne gar nicht gibt. Es wird den Künstlern weder das Original entwendet, noch wird dem Künstler Gewalt angetan oder angedroht, was der juristischen Definition von Raub entsprechen würde. Das Wort Raubkopie ist eine Erfindung der Urheberrechtsvertreter, die gezielt eingesetzt wird, um unautorisierte Kopien von Werken zu dramatisieren.
Die böse Raubkopie
Jetzt wird das Wort vom VAP wieder für so einen Zweck eingesetzt. Im Musterschreiben der Rechteinhaber Wega Film, Epo Film und Allegra Film, das vergangene Woche an die österreichischen Provider verschickt wurde, werden die Portale kinox.to, movie4k.to und thepiratebay.se folgendermaßen bezeichnet: "Sie bieten ohne Zustimmung der Rechteinhaber tausende Raubkopien von urheberrechtlich geschützten Filmwerken an und sind als strukturell rechtsverletzende Portale darauf ausgerichtet, hohe Besucherzahlen zu generieren, um diese dann mit Werbung zu vermarkten.“ Da ist es wieder, das böse Wort „Raubkopie“. Das wäre doch gar nicht notwendig gewesen.
Bei dem Gespräch damals fiel auch der Satz: „Es gibt kein Recht auf Game of Thrones“. Gesagt wurde das in dem Zusammenhang, dass US-Serien oft viel später in Europa erhältlich sind als in den USA, weil die Verwertungsketten dies so vorsehen. Tatsächlich ist die US-Fantasy-Serie bei den Fans dermaßen beliebt, dass sie in den Filesharing-Netzen regelmäßig Rekorde bricht. Kurz nach der letzten Folge der vierten Staffel haben über 254.000 Nutzer gleichzeitig die gleiche Datei verteilt. Der CEO des HBO-Mutterkonzerns Time Warner, Jeff Bewkes, hat sich darüber allerdings nicht geärgert. Dass die Serie derart intensiv verbreitet werde, sei „besser als einen Emmy zu gewinnen“, sagte Bewkes, der darin vor allem eine kostenlose Werbung für die Serie sieht. The Promo Bay also.
Gratis-Werbung für Game of Thrones
Dennoch ist es im Internet-Zeitalter, das ja mittlerweile einige Jahrzehnte andauert, der falsche Weg, mit Netzsperren gegen Portale wie The Pirate Bay vorzugehen, ohne gleichzeitig eine Vielfalt von legalen Lösungen anzubieten. Zwar gibt es mit „Flimmit“ und bald auch „Netflix“ auch in Österreich legale Filmangebote am Markt, aber die kommen erstens ein paar Jahre zu spät, zweitens soll gerade „Netflix“ in Österreich aufgrund von Lizenzierungsfragen zu einem „stark eingeschränkten“ Content kommen.
Musikbranche gegen Torrents
Nach der Filmbranche ist nun auch die Musikwirtschaft auf den Geschmack von Netzsperren gekommen. Auch der Verband der Musikwirtschaft (IFPI) will „The Pirate Bay“ und drei weitere Torrent-Suchmaschinen sperren. Auch hier wäre es angebracht, es potentiellen Start-ups leichter zu machen, ein legales Angebot zu starten.
Die China-Keule
Auch wenn der Verein für Antipiraterie (VAP) es nicht gerne hört: Netzsperren hingegen sind Zensur. Sicher ist es nicht dasselbe, wenn jemand Musik oder Filme nicht mehr kostenlos runterladen kann (abgesehen von der Tatsache, dass sich Sperren denkbar einfach umgehen lassen), oder wenn politische Inhalte nicht mehr abrufbar sind. Aber wer entscheidet, welche Sperre legitim ist und welche übers Ziel hinausschießt? Fakt ist: Wenn einmal eine Sperrinfrastruktur eingerichtet ist, dann wird diese auch missbraucht – oder zumindest zweckentfremdet. Deshalb ist zu hoffen, dass in Österreich die geplante Urheberrechtsnovelle für Rechtssicherheit schaffen kann – und Netzsperren ein kurzes Intermezzo in Österreichs Internet-Landschaft bleiben.