Netzpolitik

Bürgerrechtsorganisation warnt vor „Rasterfahndung in Gesundheitsdaten“

Der Initiativantrag von ÖVP und FPÖ zur Arbeitszeitflexibilisierung enthält nicht nur eine Regelung zum Zwölf-Stunden-Arbeitstag, sondern es soll auch ermöglichen, Versicherungsmissbrauch durch Dienstnehmer aufzuspüren.

Missbrauch von "Arbeitsunfähigkeit"

Bislang wurde nach Missbrauch von Versicherungsleistungen nur auf Seiten der Arbeitgeber gesucht (gegen Verdacht von Schwarzarbeit oder Scheinanmeldungen). Jetzt sollen auch die Daten von Patienten in ein "Risiko- und Auffälligkeitsanalyse-Tool" überführt und dort für unbestimmte Zeit gespeichert werden.

Zu prüfen ist der "Verdacht auf missbräuchliche Inanspruchnahme von Leistungen, insbesondere aus dem Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit", heißt es in der vorgeschlagenen neuen Passage von Paragraf 42b, Absatz 1 des ASVG. Aber auch dem "missbräuchlichen Bezug von Heilmitteln, Hilfsmitteln und Heilbehelfen" soll nachgespürt werden. Weiterer zu untersuchender Punkt: "Verdacht auf missbräuchliche Verwendung der e-Card".

"Profiling sensibler Gesundheitsdaten"

Für die Bürgerrechtsorganisation epicenter.works handelt es sich dabei um eine „dramatische Einschränkung des Datenschutzes“. Die Daten sollen in dem „Risiko- und Auffälligkeitsanalyse-Tool“ nämlich für unbestimmte Zeit gespeichert werden. Die Informationen umfassen alle Besuche in medizinischen Einrichtungen, die gesamte Medikamentenhistorie und alle sonstigen Behandlungen.

"Diese Art des Profilings anhand sensibler Gesundheitsdaten der gesamten Bevölkerung ist eine neue Form der Rasterfahndung. Ohne zu definieren, um welche Auffälligkeiten oder Missbrauchsarten es geht, werden künftig alle Arztbesuche und verschriebenen Medikamente automatisiert verarbeitet. Am Ende blinkt ein rotes Lämpchen und eine Patientin oder ein Patient gilt als verdächtig", warnt Thomas Lohninger, Geschäftsführer von epicenter.works.

Mediziner warnen unterdessen davor, dass die Stundenbelastung für Arbeitnehmer nicht mehr werden sollte, weil Studien zeigen, dass mehr Arbeitsstunden Nachteile für die Gesundheit bedeuten. Das betreffende Gesetz wurde am 14. Juni 2018 mit einem Fristsetzungsantrag völlig überraschend und unter massiven Protesten der Opposition von ÖVP und FPÖ in den Nationalrat eingebracht. Das Gesetz könnte bereits zwischen 4. bis 6. Juli 2018 im Plenum beschlossen werden.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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