EU-Kommission erwägt temporäres Verbot von Gesichtserkennung
Der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware auf öffentlichen Plätzen und in Verkehrsmitteln könnte für die kommenden fünf Jahre verboten werden. Wie The Guardian berichtet, plant die EU-Kommission einen temporären Bann, um sich mit der Technologie auseinanderzusetzen.
Das Verbot soll fünf bis drei Jahre andauern. In einem 18-seitigen Dokument, das von Euactiv veröffentlicht wurde, heißt es, während des Verbots sollen "eine fundierte Methodik zur Bewertung der Auswirkungen dieser Technologie und mögliche Risikomanagementmaßnahmen identifiziert und entwickelt werden".
Datenschutz stärken
Im Antrag wird hervorgehoben, dass laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) keine Entscheidungen über EU-Bürger getroffen werden dürfen, die ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung basieren. Daher sollen neue Regeln eingeführt werden, die den Datenschutz der EU-Bürger in Bezug auf Künstliche Intelligenz stärken.
Das Dokument beinhaltet Regulierungen für Hersteller und Betreiber, die mit Künstlicher Intelligenz arbeiten. Die Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, Behörden einzurichten, die deren Einhaltung überwachen sollen. Den finalen Antrag will die EU-Kommission im Februar vorlegen.
Gesichtserkennung in Österreich verschoben
In Österreich sollte die Gesichtserkennung als Beweismethode für Kriminalfälle bereits im Dezember 2019 eingeführt werden. Aufgrund technischer Herausforderungen hatte sich der Start allerdings verzögert, es wird mit einer Fertigstellung Ende 2020 gerechnet. Dabei sollen nach einer Straftat Aufnahmen von Überwachungskameras mit der Referenzdatenbank der Polizei abgeglichen werden. Datenschützer äußern deutliche Kritik an der Einführung dieser Methode.