Finanz will Fingerabdrücke nehmen, IP-Adressen speichern
Laut einem Bericht der „Presse“ soll sich in Zusätzen zum Finanzstrafgesetz ein Passus befinden, der die Speicherung von Fingerabdrücken ermöglichen soll, wenn ein „bedeutendes Finanzvergehen“ vorliegt. Statt dem Wort Fingerabdruck wird aber das Wort „Papillarlinienabdruck“ verwendet – unter anderem ein Grund, warum dieser schwere Eingriff in die Privatsphäre bisher niemandem aufgefallen ist.
Die Entnahme von Fingerabdrücken soll bei „schwerwiegenden“ Finanzdelikten ab einer Hinterziehung von 33.000 Euro gelten, bei Zollangelegenheit bereits ab 15.000 Euro. Noch einmal aufgetaucht ist zudem der Wunsch der Finanzbehörden, künftig IP-Adressen speichern zu dürfen, um feststellen zu können, wer hinter bestimmten Mail-Adressen steckt.
IP-Adressen
Dieser Vorstoß ist keinesfalls neu – so wurde dies bereits wie berichtet versucht, in einem Gesetzesvorhaben im Dezember durchzuboxen, scheiterte jedoch am Widerstand von Datenschützern und Internet Service Providern. Damals hieß es, die Sache werde im "Frühjahr" weiterverhandelt. Derzeit dürfen die Finanzbehörden lediglich auf Stammdaten - konkret Name, Anschrift und fixe Teilnehmernummer eines bestimmten Anschlusses - zugreifen.