Finanz bekommt vorerst keine Auskunft zu IP-Adressen
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr!
Der Begutachtungsentwurf des „2. Abänderungsgesetzes 2014“ sorgte vor wenigen Wochen für Wirbel, so war darin ein Paragraf zu finden, der darauf hindeutete, dass die Finanzbehörde bei Verdacht von Finanzvergehen von Internetanbietern auch Auskünfte über Personen hinter dynamischen IP-Adressen abfragen möchte. Experten kritisierten die Änderungen massiv und sahen darin "beispiellose Überwachungsbefugnisse der Finanz". Nun wurde am Donnerstag im Nationalrat das „2. Abänderungesetz 2014“ beschlossen – der fragliche Passus über die Beauskunftung von IP-Adressen kommt darin jedoch nicht vor, ebenso wenig wie ein Passus über einen möglichen Zugriff auf das Ekis-System der Polizei.
Weitere Verhandlungen
Die futurezone hat beim Finanzministerium nachgefragt, warum die entsprechenden Passagen in der Gesetzesnovelle nicht mehr aufzufinden sind. Als Antwort kam von der zuständigen Pressesprecherin Michaela Berger zurück: „Aufgrund von noch notwendigen Detailabstimmungen zu den Änderungen im Finanzstrafgesetz wird die konkrete legistische Maßnahme im Frühjahr weiterbehandelt.“ Weitere Auskünfte blieben der futurezone verwehrt.
Maximilian Schubert, Generalsekretär des Verbands der Internet Service Provider Austria (ISPA), erklärte dazu auf futurezone-Anfrage: „Es war bereits der zweite erfolglose Versuch, die Beauskunftung von IP-Adressen an der Öffentlichkeit vorbeizuschummeln. Wir hoffen, dass der Diskurs künftig offen und ehrlich geführt wird und sich am Bedarf orientiert und sich nicht pauschal auf Vorrat Beauskunftungsrechte einräumen lässt.“
Kommentare