Gesetz gegen Hass im Netz: Kritiker warnen vor Netzsperren
Die Gesetzesvorschläge gegen „Hass im Netz“ könnten nach Meinung von Bürgerrechtlern Netzsperren und sogenannte Upload-Filter ermöglichen. Die Grünen haben sich in der Vergangenheit stets dagegen ausgesprochen. Eine schwammige Formulierung im Gesetzestext könnte jedoch Internet-Anbieter dazu verpflichten, Webseiten zu blockieren. Solche Sperren können laut Experten aber leicht umgangen werden und möglicherweise zusätzlich unbedenkliche Webseiten betreffen. Uploadfilter, bei denen Online-Beiträge vor Veröffentlichung geprüft werden, bergen ebenso das Risiko von übermäßiger Zensur, heißt es in einer Stellungnahme der Grundrechtsorganisation epicenter.works.
Sigi Maurer, Klubobfrau der Grünen, beschwichtigt auf Anfrage der futurezone und kündigt Änderungen am Entwurf an: "Netzsperren sind definitiv nicht vorgesehen. Wenn hier noch etwas unklar ist, werden wir es präzisieren."
Begutachtungsfrist endet
Am Donnerstag endet die Begutachtungsfrist für das Gesetzespaket. Bis dahin war es möglich, Stellungnahmen zu den drei Teilen des Pakets einzureichen, die in einem nächsten Schritt dem Nationalrat vorgelegt werden sollen. Von der Möglichkeit machten zahlreiche öffentliche Institutionen, Unternehmen und Rechtsexperten Gebrauch. Grundsätzlich loben sie die geplanten Maßnahmen, mit denen Persönlichkeits- und Urheberrechte von Personen im Internet stärker geschützt werden sollen. "70 Prozent von diesem Gesetzespaket begrüßen wir", meint auch Thomas Lohninger von epicenter.works. "Es sind wirklich sehr positive Aspekte drin, etwa das Bekämpfen von Unter-den-Rock-Fotografien (Upskirting). Aber es ist unser Job, festzustellen, wo es hakt."
Überwachungsmaßnahmen
Ein weiterer großer Kritikpunkt betrifft die vorgesehene Möglichkeit für Privatankläger, vor Gericht die Beauskunftung von Nutzerdaten zu beantragen. "Es geht dabei darum, dass man sich gegen Aussagen in Postings wehren kann, wenn man nicht weiß, wer dahinter steckt", sagt Maurer. Lohninger kritisiert, dass vom Gericht daraufhin umfassende Überwachungsmaßnahmen verhängt werden können, u.a. die Herausgabe von Nutzerdaten, die Ortung des Nutzers und Mitverfolgung seines Kommunikationsverhaltens, sowie die Beschlagnahmung von Geräten wie Handy oder Computer. "Das halten wir für überschießend, das sollte zurückgeschraubt werden."
Außerdem bestehe die Gefahr, dass potenzielle Privatankläger Adressen von Personen erfahren und es zu physischer Gewalt komme. Ob es hier ein Missbrauchsrisiko gibt, und wie es beseitigt werden kann, werde man überprüfen, meint Maurer. Es gebe auch hier bereits einige Änderungsvorschläge.
Moderationsaufwand
Ein dritter großer Kritikpunkt betrifft den Umstand, dass alle Webseiten-Betreiber, die mindestens 100.000 österreichische Nutzer aufweisen oder 500.000 Euro Umsatz pro Jahr in Österreich erwirtschaften, von dem neuen Gesetz erfasst wären. Sie müssten Nutzerbeiträge stärker denn je moderieren und auf die Entfernung von rechtswidrigen Inhalten achten. Das bedeute enorme Mehrkosten.
Wie epicenter.works in einem eigenen Artikel aufzeigt, wären davon auch viele Webseiten betroffen, die kaum Probleme mit "Hass im Netz" haben, auch solche, die nicht profitorientiert arbeiten. Laut Maurer sei solch eine Mehrbelastung nicht beabsichtigt, große soziale Netzwerke stünden hier eigentlich im Visier. Auch hier soll der Nachbesserungsbedarf erhoben werden.
NS-Täterforschung
Es gibt auch noch weitere Kritikpunkte. Der Verband Internet Service Providers Austria (ISPA) sieht etwa Provider durch das geplante Gesetzespaket zu sehr in die Rolle von Richtern gedrängt. Erhalten sie Abmahnungen, müssten sie selbst Vorwürfe und grundrechtliche Interessen abwägen. Das Institut für Zeitgeschichte beklagt, dass Persönlichkeitsrechte von Verstorbenen durch Angehörige geschützt seien. Dadurch werde die Forschung zu Opfern und Tätern des Nationalsozialismus erschwert.
Wie auch bei anderen Passagen war die Intention des Gesetzgebers dabei eine andere. "Es geht dabei um Menschen, die sich aufgrund bestimmter Postings das Leben genommen haben. Laut derzeitiger Rechtslage erlischt das Persönlichkeitsrecht mit dem Tod. Die Täter können nicht mehr verfolgt werden", sagt Maurer. Das "Hass im Netz"-Gesetzespaket soll hier mehr Gerechtigkeit bringen. Die Wissenschaft solle aber nicht eingeschränkt werden.
Diskrepanzen ausräumen
"Zwischen dem, was die Regierung öffentlich bekundet und dem, was im Gesetz drin steht, herrscht manchmal eine Diskrepanz", meint Lohninger. Maurer: "Das Aufzeigen von Diskrepanzen ist genau der Sinn von Begutachtungsverfahren. Wir sind auch sehr dankbar darüber, dass sich so viele zu dem Entwurf geäußert haben." Der Entwurf für das "Hass im Netz"-Paket wird nun überarbeitet. Parallel wird er auf EU-Ebene begutachtet. Im Dezember sollte dann eine Regierungsvorlage für den Nationalrat existieren.