Innenministerium verletzte Datenschutz mit Mail-Veröffentlichung
Das Innenministerium hat mit der Veröffentlichung der Mails und SMS von "Falter"-Chefredakteur Florian Klenk dessen Grundrecht auf Datenschutz verletzt. Das stellte die Datenschutzbehörde nach einer sechs Monate dauernden Untersuchung fest, teilte Klenk am Freitagnachmittag mit. Der Bescheid, den er auf der "Falter"-Webseite veröffentlichte, ist nicht rechtskräftig.
OTS des Ministeriums
Nach einem "Falter"-Bericht zur BVT-Affäre im vergangenen Oktober erklärte das Innenministerium, Klenk habe keine Stellungnahme dazu eingeholt. Klenk bestritt das, woraufhin das Ministerium kurzerhand die gesamte Korrespondenz mit ihm veröffentlichte. Die OTS des BMI hatte für Aufregung gesorgt, da SMS und Mails von Klenk im Wortlaut zitiert wurden. Das Ministerium wollte damit seine Argumentation untermauern, dass Klenk in seiner Berichterstattung über die BVT-Affäre nicht ausreichend gründlich recherchiert habe.
Nicht verhältnismäßig
"Hierbei handelt es sich um eine 'Gegendarstellung', die jedenfalls außer Verhältnis zu der Veröffentlichung des Beschwerdeführers steht", heißt es in dem Bescheid. Es sei keine geeignete Rechtsgrundlage für den erfolgten Eingriff in das verfassungsrechtlich gewährleistete Grundrecht auf Geheimhaltung gegeben gewesen.
"Der Bescheid kann als spektakulär bezeichnet werden und schützt die Rechte von recherchierenden Journalisten gegenüber Staatsorganen, wenn diese mittels 'doxing' (so nennt man das Leaken zusammengetragener privater Korrespondenz), Journalisten zu diskreditieren versuchen", so Klenk.