Karas fordert Ausnahme von Upload-Filtern für Start-ups
Der EU-Abgeordnete Othmar Karas (ÖVP), der für die Urheberrechtsnovelle gestimmt hat, spricht sich in einem Brief dafür aus, Start-ups in Österreich explizit von der Verpflichtung, Upload-Filter installieren zu müssen, auszunehmen. Er habe bereits mit Gernot Blümel (ÖVP) darüber gesprochen, eine entsprechende Ausnahmeregelung zu schaffen. Außerdem räumt Karas in dem Brief ein, dass die Filtertechnologien Karikaturen und Satire nicht zweifelsfrei erkennen können. Er beruft sich daher darauf, dass sich Nutzer bei Ausnahmen an die jeweiligen Plattformen wenden und beschweren können.
Der Brief wurde der futurezone von einem Leser weitergeleitet, der sich im Vorfeld der Abstimmung am Dienstag in einer Anfrage direkt an den Abgeordneten gewandt hatte.
Zusätzliche Ausnahme
Eine frühere Fassung der EU-Urheberrechtsrichtlinie sah unter anderem, wie von Deutschland gefordert, eine Ausnahme für Kleinunternehmen und Start-ups vor. Frankreich lehnte dies jedoch ab, weswegen nun lediglich Unternehmen von Upload-Filtern ausgenommen sind, die jünger als drei Jahre sind, weniger als zehn Millionen Euro Umsatz pro Jahr erzielen und weniger als fünf Millionen Nutzer pro Monat erreichen. Alle drei Kriterien müssen zutreffen, um von den Upload-Filtern befreit zu bleiben.
Karas spricht sich in seinem Brief aber für eine weitere Ausnahmeregelung aus. Da es dem nationalen Gesetzgeber überlassen wird, zu definieren, wie viel „große Mengen“ an urheberrechtlich geschützten Inhalten bedeute, könnte man so eine weitere Ausnahmeregelung für kleinere Unternehmen schaffen. Die österreichische IT-Industrie müsse Rechtssicherheit haben, so Karas.
Kritik an Facebook und Google
Laut Karas wolle man mit den Upload-Filtern generell Plattform-Betreiber stärker zur Kontrolle ihrer Inhalte zwingen. Er zieht unter anderem den Terroranschlag in Neuseeland als Beispiel heran, der vom Täter 17 Minuten lang auf Facebook im Livestream übertragen wurde. Auch der kürzlich entdeckte Pädophilen-Ring auf YouTube, deren Inhalte in einen „rechtlichen Graubereich“ fielen, wurde im Brief als Grund genannt, weswegen eine Reform notwendig gewesen sei. „Die Freiheit des Internets ist durch die neue Richtlinie nicht in Gefahr. Userinnen und User werden für etwaige Urheberrechtsverstöße nicht haftbar gemacht. In Zukunft haften die Plattformen“, schreibt Karas.