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Netzpolitik

Der finale Text der EU-Urheberrechtsreform steht fest

Die EU hat nach langen Verhandlungen eine Reform der Urheberrechtsrichtlinie beschlossen. Es sei eine Einigung zwischen dem EU-Parlament, den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission erzielt worden, schrieb Vize-Kommissionspräsident Andrus Ansip am Mittwochabend auf Twitter.

In dem finalen Text zur EU-Urheberrechtsreform finden sich auch zwei heiß umkämpfte und umstrittene Paragrafen wieder: das Leistungsschutzrecht und Upload-Filter.

Leistungsschutzrecht

Das Leistungsschutzrecht sieht vor, dass Aggregatoren wie etwa Google News oder Facebook sogenannte Snippets, beispielsweise Titel und Anreißer von Artikeln, in ihren Suchergebnissen nicht mehr kostenlos anzeigen dürfen. In dem finalen Text ist von "einzelnen Wörtern" oder "sehr kurzen Ausschnitten" die Rede, die künftig erlaubt sein werden.

Presseverlage in der EU sollen damit künftig gegenüber Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News deutlich gestärkt werden. Die Portale sollen für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten in ihren Suchergebnissen künftig Geld an die Verlage zahlen.

Google hatte allerdings bereits mehrfach angekündigt, Google News in Europa einstellen zu wollen, wenn es zu einem Beschluss der EU-Urheberrechtsreform mit diesem Paragrafen kommen sollte. Google warnte Verleger zudem noch einmal in einem Blogeintrag davor, „Snippets falsch verstanden“ zu haben.

Würde Google nur noch Fragmente von Headlines anzeigen, aber keine Vorschaubilder mehr, würde der Traffic um 45 Prozent zurückgehen, sagt Google. Das haben die hausinternen Versuche des Internetanbieters ergeben. „Unserem Experiment zufolge würden die Nutzer dann weniger Nachrichtenseiten besuchen, sondern mehr Social-Media-Plattformen und Online-Video-Seiten.“

Upload-Filter

Ebenfalls im finalen Text inkludiert sind Upload-Filter. Das sind technische Maßnahmen, mit denen Online-Plattformen während des Hochladens von Nutzerinhalten wie Bilder, Texte, Videos oder Musik prüfen, ob Material urheberrechtlich geschützt ist oder nicht. Davon betroffen sind alle Plattformen, die nutzergenerierte Inhalten veröffentlichen. Sollte ein Gericht feststellen, dass eine Plattform keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen hätte, sei sie für die Urheberrechtsverletzungen haftbar, heißt es weiters.

Gegner bemängeln, Upload-Filter seien fehleranfällig und könnten - als Beifang - auch Inhalte wie Parodien oder Zitate blocken, die eigentlich legal sind. Dies sei letztlich Zensur.

Es gibt lediglich Ausnahmen für Unternehmen, die jünger als drei Jahre sind mit einem Umsatz von weniger als zehn Millionen Euro pro Jahr und mit weniger als fünf Millionen Nutzern pro Monat. Alle drei Kriterien müssen zutreffen.

Davor wollte Deutschland erreichen, dass Kleinunternehmen und Start-ups von der Pflicht ausgenommen werden, bei ihnen bereitgestellte Inhalte zu filtern. Dies lehnte Frankreich ab und so kam es zu dem Kompromiss.

Journalisten ohne Vergütung

Auch in den finalen Verhandlungstext geschafft hat es ein Passus, der neu durch den rumänische EU-Ratsvorsitz hinzugegekommen war. Dier hat vorgeschlagen, die Vergütung von Journalisten von vertraglichen Vereinbarungen und den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Eigentumsverhältnisse an Rechten im Rahmen von Arbeitsverträgen abhängig zu machen. Damit würden Journalistinnen und Journalisten alle Urheberrechte an den von Ihnen produzierten Werken abtreten und es gäbe keine einheitliche Regelung im europäischen Binnenmarkt.

Dagegen sprachen sich etwa Journalistenverbände wie der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) sowie der Verband „International and European Federations of Journalists (IFJ/EFJ)“ aus.

Parlament muss noch zustimmen

Die Einigung vom Mittwoch auf diesen finalen Text muss in den kommenden Wochen allerdings noch vom Parlament und den Staaten der Europäischen Union bestätigt werden. Weil die Debatte so aufgeladen ist, könnte die Reform hier noch scheitern. Stimmen beide Seiten zu, haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzuwandeln.

Die Copyright-Reform war 2016 vom damaligen EU-Digital-Kommissar Günther Oettinger vorgeschlagen worden und soll das Urheberrecht ans digitale Zeitalter anpassen. Monatelang gab es heftige Diskussionen.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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