Netzpolitik

Polit-Zwist um Neuregelung für Vorratsdaten

Daten zur Telefon- und Internetkommunikation der Bürger sollen in Deutschland künftig zehn Wochen lang systematisch gespeichert werden. Diesen Vorschlag präsentierten am Mittwoch die deutschen Bundesminister für Justiz und Inneres, Heiko Maas. Laut Maas werden die Telekommunikationsanbieter verpflichtet, Telefonnummern, Zeitpunkt und Dauer des Anrufs sowie bei Internetnutzung die IP-Adressen zu speichern. E-Mails sollen ausgenommen sein. Die Daten müssen außerdem im Inland gespeichert werden.

Neue Regelung auch in Österreich?

Am Mittwoch Abend sprachen sich im ZIB1-Interview auch die Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) sowie das Justizministerium für eine Neuregelung nach “deutschem Vorbild” aus. Mikl-Leitner wolle das Thema beim nächsten Ministerrat aufs Tapet bringen. Das SPÖ-geführte Infrastrukturministerium sprach sich am Donnerstag jedoch strikt gegen eine Nachfolgeregelung aus.

"Es gibt hier ein klares Urteil des Verfassungsgerichtshofs", hieß es aus dem Büro von Alois Stöger (SPÖ). Das Infrastrukturministerium, welches ausgrund der Zuständigkeit fürs Telekommunikationsgesetz von der Vorratsdatenspeicherung berührt wäre, bremste damit Mikl-Leitners Vorstoß für eine Neuregelung nach deutschem Vorbild.

SPÖ gegen Neuauflage

"Als der EuGH die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt hat, hatte er allen Grund dazu. Dass es in Deutschland nun dennoch zu einer Neuauflage kommen soll und Innenministerin Mikl-Leitner sowie Justizminister Brandstetter mit einer Nachfolgeregelung hierzulande liebäugeln, ist mehr als bedenklich. Umso wichtiger ist das klare Nein vonseiten des Infrastrukturministeriums im Sinne des Grundrechteschutzes", erklärt der SPÖ-EU-Abgeordnete Josef Weidenholzer.

Auch der Datenschutzsprecher der SPÖ, Harry Buchmayer, bekräftigt das Nein seiner Parteikollegen. "Es gibt keinen Grund, die aktuelle Rechtslage zu verändern“. Die ohne Anlass bezogene Speicherung von Daten sei für ihn ein klarer Verstoß gegen die Grundrechte, so Buchmayr. „Von den über 300 Abfragen im Jahr 2013 erfolgte keine aufgrund eines Terrorismusverdachts“, betonte der SPÖ-Datenschutzsprecher.

Höchst umstritten

Die Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren höchst umstritten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sowie der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) erklärten die anlasslose Speicherung im vergangenen Jahr für grundrechtswidrig. “Diese höchstgerichtlichen Urteile müssen respektiert werden”, sagte neben Stöger auch der AK Vorrat, der eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung strikt ablehnt, in einer ersten Reaktion auf Mikl-Leitners Wiedereinführungspläne.

Auch der Verband der Internet Service Providers Austria (ISPA) sprach sich erneut gegen eine Vorratsdatenspeicherungsneuauflage aus. "Nicht nur, dass das gesellschaftliche Grundproblem (Verhaltensänderung aus Angst vor Überwachung und Repression) bestehen bleibt, es erscheint uns auch fraglich, ob die in den deutschen Leitlinien skizzierten Maßnahmen tatsächlich umsetzbar sind", sagte Maximilian Schubert, Generalsekretär der ISPA, zur futurezone. Für Schubert seien die Leitlinien derzeit zu unausgereift, um diese konkret zu analysieren.

 Die frühere Regelung zur Vorratsdatenspeicherung hat der Verfassungsgerichtshof (nach der Aufhebung der EU-Richtlinie durch den Europäischen Gerichtshof) gekippt, sie ist seit 1. Juli 2014 außer Kraft. 

"Werden sie sonst wegklagen"

Auch die NEOS sowie die Grünen kritisierten den Vorstoß der Innenministerin. Dieser sei „nicht nur äußert beunruhigend, sondern muss entschieden zurückgewiesen werden“, so Menschenrechtssprecher Niki Scherak. „Es ist unverständlich, wieso die ÖVP strikt an dieser Idee festhält und einfach nicht akzeptieren will, dass die Rechte der Bürger und Gerichtsentscheide ernst zu nehmen sind.“

Der Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser, geht davon aus, dass mit dem Nein der SPÖ die Vorratsdatenspeicherung in Österreich vom Tisch ist. „Wenn nicht, werden wir sie, wie schon einmal getan, mit 10.000 Bürgern,wegklagen“, betont Steinhauser.

"Bleibt grundrechtswidrig"

Kritiker nehmen Anstoß daran, dass private Verbindungsdaten massenhaft ohne jeden konkreten Verdacht gespeichert werden. „Die Vorratsdatenspeicherung ist und bleibt grundrechtswidrig. Auch wenn Justizminister Maas bemüht ist, das Vorhaben nun mit einer dicken Schicht rechtsstaatlicher Kosmetik zu versehen, bleibt es eine anlasslose Bevorratung besonders sensibler personenbezogener Daten.“, erklärt Volker Tripp, politischer Referent des Vereins Digitale Gesellschaft, zur Neuregelung in Deutschland.

In Deutschland will nun der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki gegen den deutschen Kompromiss klagen. Kubicki kritisierte den neuen Vorschlag als "verfassungswidrig". Justizminister Heiko Maas wisse selbst, „dass sein Konzept verfassungswidrig ist.“ Kubicki kündigte an, juristisch gegen die Einschränkung des Datenschutzes vorzugehen. Bei der Deutschen Telekom stößt der Vorschlag zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung hingegen auf ein positives Echo.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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