Netzschilling: Konzept zur Pauschalvergütung fertig
„Mit dem Netzschilling wird etwas Heimeliges verbunden. Wir verfolgen damit aber keinen revisionistischen Ansatz, den Schilling nach Österreich zurückzubringen. Wir haben nur bisher keinen besseren Begriff gefunden“, erklärt Joachim Losehand vom Verein für Internet-Benutzer Österreichs (vibe.at) am DNP13-Kongress im Gespräch mit der futurezone. Mehrere Monate lang wurde an dem Konzept gearbeitet, es gab regelmäßige Treffen. „Nun haben wir am Kongress die Frucht unserer Arbeit präsentiert“, so Losehand.
Internet-Nutzer entkriminalisieren
Der Netzschilling soll dafür sorgen, dass Privat-User im Internet nicht mehr kriminalisiert werden können, wenn sie unwissentlich ein urheberrechtlich geschütztes Foto auf Facebook raufladen, oder ein Filesharing-Programm benutzen, das gleichzeitig Songs oder Filme hochlädt - sofern sie im Regelfall die normale Werkverwertung nicht beeinträchtigen oder berechtigte Interessen von Urhebern nicht unzumutbar einschränken.
„Wir wollen damit nicht Filesharing als Ganzes legalisieren, sondern eine Bagatellgrenze einführen. Urheber haben dann beispielsweise den Anspruch, dass das Foto vom Facebook-Profil des Users wieder verschwindet, aber sie haben keinen Anspruch auf Schadensersatz“, erklärt Losehand. Der Begriff der „nicht-kommerziellen Nutzung“ soll dabei anstelle vom den der „privater Nutzung“ festgeschrieben werden als Neudefinition von „Öffentlichkeit“.
Pauschalvergütung für Kreative
Kreative sollen bei dem Modell durch eine Pauschalvergütung eine finanzielle Kompensation bekommen. Die Pauschalvergütung soll dabei aus einer sogenannten Haushaltsabgabe stammen, für die sich derzeit auf politischer Ebene die Grünen und die SPÖ aussprechen. Verteilt werden soll das Geld für die Künstler und Kreativen dann über die Verwertungsgesellschaften.
„Statt einer Rundfunkgebühr soll es eine Haushaltsgebühr geben“, so Losehand. „Diese Haushaltsangabe muss kein Ersatz für die Festplattenabgabe sein“, meint der Urheberrechtsspezialist. „Es geht uns um Nutzerorientierung und daher halten wir eine Pro-Kopf-Abgabe langfristig betrachtet für sinnvoller. Die Debatte rund um die Festplattenabgabe ist emotional so aufgeheizt und die Diskussion wird hier großteils nicht sachlich geführt, daher wollen wir das Thema außen vor lassen.“ Natürlich sei es vernünftiger, die Leerkassettenvergütung mit dem Netzschilling zu bündeln, doch dazu brauche es eine „Entemotionalisierung“ der Diskussion.
Gemeinnütziger Digitalfonds
Als zweite Säule des Modells soll es einen gemeinnützigen „Digitalfonds“ geben, der erst eingerichtet werden muss. Dieser soll es Kunst- und Kulturschaffenden ermöglichen, digitale Werke zu kreieren und diese dann öffentlich bereitstellen. „Wir stellen uns den Digitalfonds ähnlich vor wie die Wissenschaftsförderung“, sagt Losehand. Es soll Jahresförderungen von Institutionen, Einzelpersonen und Kollektiven geben sowie Projektförderung. „Die Werke können dann trotzdem kommerziell ausgewertet werden, aber es muss für eine barrierefreie digitale Verfügbarkeit im Netz gesorgt werden.“ Auch dieser Digitalfonds soll sich aus der Haushaltsabgabe finanzieren. „Die Aufteilung, die wir uns vorstellen zwischen Pauschalvergütung und Digitalfonds beträgt 50:50“, so Losehand.
Dass Internet-Nutzer dadurch künftig mehr als bisher die Menschen, die bereits Rundfunkgebühren zahlen, glaubt Losehand nicht. „Die Belastung der Haushalte wird nicht steigen“, so Losehand. Doch wie geht es mit der Idee des Netzschillings jetzt weiter? Beim DNP13 wurde unter anderem in Anwesenheit der Nationalratsabgeordneten Sonja Ablinger (SPÖ) und Wolfgang Zinggl (Grüne) über das Modell diskutiert. Vibe.at möchte allerdings auch mit Initiativen wie „Kunst hat Recht“ sprechen. „Wenn wir das Thema Festplattenabgabe außen vor lassen, ist sicher ein konstruktiver Dialog möglich“.