Österreich macht sich für User-Tracking in EU-Verordnung stark
Auf der Parlaments-Website wurde am Dienstag ein Papier der österreichischen Ratspräsidentschaft veröffentlicht, das die geplante e-Privacy-Verordnung betrifft (PDF). Aus dem Dokument geht hervor, dass sich Österreich in seiner Rolle aus EU-Ratsvorsitzender neben zahlreichen weiteren Änderungsvorschlägen für die Abschaffung des „Artikels 10“ der geplanten Verordnung einsetzt.
Online-Tracking
Die e-Privacy-Verordnung ist nach der EU-Datenschutzgrundverordnung die nächste Baustelle, die das Internet und die Privatsphäre der User betrifft. Nach dem Willen von EU-Kommission und
EU-Parlament soll darin das Aufzeichnen des Surfverhaltens über verschiedene Websites hinweg mit sogenannten „Tracking-Cookies“ und anderen Methoden deutlich strenger als bisher geregelt werden.
Online-Tracking wäre demnach etwa nur dann grundsätzlich erlaubt, wenn Nutzer ihr explizites Einverständnis geben. Der „Do Not Track“-Standard, bisher bloß eine unverbindliche Option für Internet-Nutzer im Browser, würde damit verbindlich werden. Das EU-Parlament hat sich hier für „Privacy by Default“ ausgesprochen. Übersetzt bedeutet das: Wer personenbezogene Daten sammeln möchte, müsste sich das Vertrauen der Nutzer erwerben und diese explizit um eine Freigabe bitten.
Privacy by Design
Diese „Do Not Track“-Voreinstellung würde auch für alle Werbenetzwerke von Drittanbietern gelten. Derzeit sind standardmäßig bereits rund „30 bis 40 Tracker von Drittparteien“ eingebaut, die über „jeden Klick von uns informiert werden“, wie Datenexperte Wolfie Christl uns im Gespräch erzählt hat.
Genau dies ist im sogenannten „Artikel 10“ geregelt. Alle Grundeinstellungen von Browsern oder Apps müssten demnach standardmäßig datenschutzgerecht sein. Die österreichische EU-Ratspräsidentschaft will genau dieses „Privacy by Design“-Prinzip nun wieder ersatzlos streichen. User-Tracking soll demnach wieder ohne Vorwarnung und Einwilligung möglich sein.
"Zu große Bedenken"
Die Begründung, die in dem Papier angegeben ist: Es würde zu große Bedenken gegen diesen Paragrafen geben. Zudem sei hier der Wettbewerbsaspekt zu beachten und die Auswirkungen für End-Nutzer. Man spricht hier von einer „Zustimmungs-Müdigkeit“ und zweifelt am Nutzen. Das besagte Papier der österreichischen Ratspräsidentschaft gilt als Gesprächsbasis für ein Treffen, das nächste Woche zu dem Thema ansteht.
Laut EU-Insidern gilt die e-Privacy-Verordnung bereits seit längerem als „eine der schlimmsten Lobbyschlachten“, wie Ingo Dachwitz von netzpolitik.org in seinem Vortrag am Chaos Communication Congress in Leipzig erzählt hat. Das Sammeln von Daten im Netz zählt für unzählige Firmen sowie Verlagshäuser heutzutage zur Basis ihres Geschäfts, Stichwort „Überwachungskapitalismus“.