Netzpolitik

Online-Tracking: Max Schrems bringt Beschwerde gegen Apple ein

Die Organisation des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems, noyb, hat Beschwerde gegen ein Online-Tracking-Verfahren des US-Handyherstellers Apple eingereicht. Das System ermögliche es Apple und allen Anwendungen der von Apple produzierten iPhones, Nutzer ohne deren Zustimmung zu verfolgen und Informationen über ihr Online-Verhalten auszuwerten. Nicht anders als bei sogenannten Cookies sei laut EU-Recht aber ein klares Ja dazu nötig, teilte noyb am Montag mit.

Die Erkenntnisse aus dem Verfolgungsmechanismus IDFA (Identifier for Advertisers) werden laut den Datenschützern verwendet, um Nutzerverhalten und Konsumpräferenzen herauszufinden und Nutzer demgemäß dann gezielt mit Werbung zu konfrontieren. Eingebracht wurde die Beschwerde laut einer Aussendung in Deutschland beim Berliner Datenschutzbeauftragten und bei der spanischen Datenschutzbehörde AEPD.

Tracking-Schutz

„Das EU-Recht schützt uns vor Tracking. Die Installation oder das Auslesen von Tracking-Codes ist nur mit der Einwilligung des Nutzers möglich. Diese sehr einfache Regel gilt unabhängig von der verwendeten Tracking-Technologie. Während Apple sogar in ihrem Browser vorsieht, Cookies zu blocken, platzieren sie selber ähnliche Codes in ihre Handys, ohne jegliche Zustimmung der User. Dies ist ein klarer Verstoß gegen EU-Datenschutzgesetze“, erklärte Stefano Rossetti, Jurist bei noyb.

Es ist das erste große Verfahren gegen Apple wegen Verstößen gegen europäische Datenschutzgesetze. Beim Thema Datenschutz und dem Umgang mit persönlichen Informationen standen bisher eher andere US-Konzerne wie Google oder Facebook unter Beschuss. Apple mit seinen iPhone-Handys stets betont, Datenschutz zähle zu den „Kernwerten“, und wirbt auch regelmäßig damit.

Heftige Kritik

Ursprünglich wollte das Unternehmen im Rahmen seines neuen Betriebssystems iOS 14 seinen Nutzern einen verbesserten Tracking-Schutz anbieten und im Voraus deren Zustimmung einholen, bevor die Daten an Werber weitergegeben werden. Diese Änderung wurde aber - auch nach heftiger Kritik von Facebook aus Sorge vor schrumpfenden Werbeeinnahmen - auf 2021 verschoben. Apple habe auch angekündigt, die Nutzung von IDFA zwar für Dritte einzuschränken - aber nicht für Apple selbst, so noyb.

Aus der Sicht Rossettis wird das Online-Tracking auch nach den Änderungen gegen europäische Datenschutzgesetze verstoßen, denn die anfängliche Speicherung der IDFA-Informationen und deren Nutzung durch Apple würden weiter ohne Zustimmung erfolgen. Noyb wolle sicherstellen, dass Nutzer nicht einfach verfolgt werden. Rossetti: „Die IDFA sollte nicht nur eingeschränkt, sondern dauerhaft gelöscht werden. Die Zukunft muss trackerfrei sein.“

Kooperation unnötig

Laut der Aussendung von noyb bezieht sich die Beschwerde nicht auf die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sondern die schon davor geltende ePrivacy-Richtlinie der EU. Auf dieser Basis könnten die Datenschutzbehörden in Spanien und Berlin Apple direkt mit einer Strafe belegen. „Eine langwierige Kooperation wie unter der DSGVO ist nicht nötig.“

Nach einer Klage von Schrems hatte im Juli der Europäische Gerichtshof (EuGH) die von der EU und den USA 2016 geschlossene Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ gekippt, die es ermöglichte, personenbezogene Daten zur kommerziellen Nutzung in die USA zu übermitteln. Der Österreicher hatte mit einer Initiative auch die Vorgängerregel „Safe Harbour“ 2015 zu Fall gebracht.

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