Netzpolitik

"Planen keine Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung"

Die Aussage von Günther Oettinger, wonach die EU-Kommission noch 2016 eine neue Regelung für eine Vorratsdatenspeicherung plane (siehe futurezone-Interview), sorgte in der futurezone-Redaktion bereits für Erstaunen. „Unser Zeitplan geht hier tendenziell in Richtung zweite Jahreshälfte 2016“, sagte Oettinger, angesprochen auf EU-Pläne zu einer Neuregelung.

"Keine neue Richtlinie geplant"

Nun sorgte das Interview auch bei der EU-Kommission für Aufsehen. So fällt die Vorratsdatenspeicherung nicht in die Agenden von Oettinger, sondern in die des EU-Innenkommissars Dimitris Avramopoulos. Avramopoulos hatte erst im März bekannt gegeben, dass ein neuer Vorschlag zur Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene nicht geplant sei.

Die futurezone fragte am Dienstag im Pressebüro des EU-Innenministers nach, ob eine neue EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für Ende 2016 geplant sei und erhielt folgende Antwort: „Die EU-Kommission plant keine neue EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Nein.“

„Das geht auch klar aus der EU-Sicherheitsagenda hervor, die die EU-Kommission am Dienstag für den Zeitraum von 2015 bis 2020 vorgestellt hat“, heißt es aus dem Pressebüro des EU-Innenkommissars. In dieser Sicherheitsagenda definiert die EU-Kommission ihre gemeinsamen Bemühungen im Kampf gegen Terrorismus und Internetkriminalität. Der Begriff „Vorratsdatenspeicherung“ kommt in dieser Agenda tatsächlich nicht vor.

Fluggastdatenspeicherung ja

Was darin hingegen als „wichtiges Stück für die Gesetzgebung“ angeführt wird, ist die europäische Fluggastdatenspeicherung (Passenger Name Records), also die anlasslose Datenspeicherung von Reisebewegungen bei Flügen von und nach Europa. Man wolle ein Instrument entwickeln, das effektiv sei und mit den Grundrechten vereinbar, heißt es seitens der EU-Kommission.

Man wollte dazu allerdings abwarten, was der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGH) zur Vereinbarkeit einer derartigen Speicherung mit den Grundrechten bei einem ähnlich gelagerten Abkommen mit Kanada zu sagen habe. Datenschützer gehen nämlich davon aus, dass eine Regelung dieser Art grundrechtswidrig sein könnte. Alle neuen Maßnahmen, die im Kampf gegen Terrorismus geplant seien, müssen grundrechtskonform sein, heißt es weiters.

Zudem sei gleichzeitig geplant, die EU-Datenschutzverordnung rasch voranzutreiben und abzuschließen, damit die Daten der Bürger besser geschützt werden, wie es seitens des Büros von Avramopoulos heißt. Im Kampf gegen Cyberkriminalität werde die EU-Kommission prüfen, ob die bestehenden Möglichkeiten für die Strafverfolgungsbehörden ausreichen, auch in Hinblick auf die Beweisaufnahme im Internet, sagt Avramopoulos.

Debatte um Vorratsdaten

Die Vorratsdatenspeicherung ist damit in Österreich allerdings noch immer nicht endgültig vom Tisch, ebenso wenig wie in Deutschland. In Deutschland sollen Daten zur Telefon- und Internetkommunikation der Bürger künftig zehn Wochen lang gespeichert werden, wie Justiz- und Innenminister vor kurzem bekannt gegeben haben. Der deutsche Vorstoß zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung sorgte auch in Österreich für eine neue Debatte.

Sowohl Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) als auch Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) sprachen sich für eine neue Regelung zur Datenspeicherung aus. Diese wurde im Juni 2014 vom österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) gekippt. Auf SPÖ-Seite wollte man von der Neuregelung jedoch nichts wissen. Infrastrukturminister Alois Stöger (SPÖ) verwies auf die VfGH-Entscheidung und die Aufhebung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Grundrechtsschutz sei wichtig, Datenschutz sei da ganz entscheidend, so Stöger.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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