Sigi Maurer startet Crowdfunding-Kampagne gegen Hass im Netz
Im Prozess gegen Sigi Maurer wurde vergangene Woche ein für viele überraschendes Urteil gesprochen: Die Ex-Grünen-Abgeordnete wurde wegen übler Nachrede für schuldig befunden. „Zu meiner großen Überraschung und Empörung bin ich verurteilt worden. Ich gebe nicht auf, ich kämpfe weiter. Ich habe bereits Berufung angemeldet“, sagt Sigi Maurer am Montag vor Journalisten in Wien.
Große Solidarität
Gemeinsam mit dem Verein Zara startet Maurer nun eine Crowdfunding-Kampagne auf respekt.net, um gegen Hass im Netz vorzugehen. „Mir haben 1000 Menschen geschrieben, dass sie solidarisch sind und empört über das Urteil und dass sie spenden wollen. Ich habe bisher gesagt, ich mache das nicht, bevor ich verloren habe. Ich habe nie damit gerechnet, dass dieser Fall eintreffen könnte. Ich bin in einer sehr privilegierten Situation, das sind die allermeisten Betroffenen von Hass im Netz nicht. Nun möchte ich nicht nur für mich sammeln, sondern für all diese Betroffenen, damit wir Klagen finanzieren können, um dem Hass im Netz Einhalt bieten zu können“, erklärt Maurer.
Insgesamt will Maurer mit dem Verein Zara 100.000 Euro einsammeln, um damit die Prozesskosten ihres Falles zu finanzieren, sowie Geld für weitere Präzedenzfälle. Der Verein Zara wird dazu ein eigenes Konto einrichten und will einen halbjährlichen Transparenzbericht dazu vorlegen. „Das Internet ist kein rechtsfreier Raum – das hat sich bei vielen Userinnen und Usern noch immer nicht durchgesprochen“, so Caroline Kerschbaumer.
Crowdfunding-Kampagne
„Bei Frauen geht es um sexualisierte Gewaltandrohungen mit dem Ziel, die betroffenen Frauen zum Schweigen zu bringen. Das funktioniert sehr gut. Frauen fühlen sich bedroht. Durch eine sehr derbe Sprache, durch ein gezieltes Angreifen der Intimsphäre wollen viele Betroffene nicht darüber sprechen“, berichtet Kerschbaumer aus der Praxis. „Die Nachfrage ist sehr groß und wir schließen mit unserem Verein eine Lücke und sind eine Anlaufstelle für Betroffene.“
Die Finanzierungsschwelle der Crowdfunding-Kampagne soll bei 50.000 Euro liegen, weil das „Risiko in so einem Prozess sehr hoch“ sei. Bei Unterlassungsklagen fallen im Schnitt zwischen 15.000 und 20.000 Euro an Prozesskosten an. „Es ist unvorstellbar, dass jemand privat so große Summen für zivilrechtliche Verfahren ausgibt“, sagt Maurer. „In meinem Fall sind auch die Prozesskosten sehr hoch, die auf mich zukommen können.“ Maurer rechnet nicht damit, dass ihr Fall noch dieses Jahr erneut vom Gericht behandelt werden wird.
Rechtliche Debatte notwendig
Neben dem Rechtshilfefonds setzen sich Maurer und Kerschbaumer auch für eine Debatte rund um juristische Änderungen ein. Maurer hätte sich nämlich rein rechtlich betrachtet nicht gegen die Hassbotschaften, die ihr zugesandt worden sind, wehren können. „Das Delikt der Ehrenbeleidigung setzt eine Öffentlichkeit voraus, ebenso wie Cybermobbing. Beim Straftatbestand Cyberstalking bräuchte es mehrere Nachrichten, damit man diese zur Anzeige bringen kann“, erklärt Kerschbaumer. „Was es daher braucht, ist ein gesetzlicher Schutz der menschlichen Würde. Es geht um eine Verletzung des Menschen in seinem Kernbereich.“