FILE PHOTO: Activists from the anti-globalisation organisation Attac protest against alleged tax evasion by Apple company in front of an Apple store in Frankfurt

Netzpolitik

Steuernachzahlung: Apple überweist 13 Milliarden an Irland

2016 hat die EU-Kommission entschieden, dass Apples Steuergebaren in Irland nicht rechtens ist. Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hat damals festgelegt, dass der iPhone-Hersteller 13 Milliarden Euro nachzahlen soll. Die irische Regierung wollte das Geld aber nicht einfordern, aus Angst vor einer Schädigung des Rufs als Steuerparadies in Europa. Das Parlament beschloss, dass die Nachzahlung vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten werden soll.

Deshalb hat Irland das Geld bisher nicht eingefordert. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, ändert sich das jetzt. Der irische Finanzminister Paschal Donohoe hat am Dienstag in Dublin verkündet, dass Apple seine Steuerschuld bis Ende September begleichen werde. Das Geld wird Irlands Budget vorerst aber nicht auffetten. Es landet auf einem Treuhandkonto, weil neben der Beschwerde aus Irland auch noch eine Anfechtung von Apple am Laufen ist. Zudem hat Vestager auch die irische Regierung vor dem Europäischen Gerichtshof angeklagt, weil diese das Geld nicht einfordern wollte.

Kaum Steuern gezahlt

Im Herbst findet eine erste Anhörung in der Causa statt. Bis eine endgültige Entscheidung fällt, wird das Geld, plus fälliger Zinsen, auf dem Treuhandkonto bleiben. Die erste Tranche soll im Mai überwiesen werden. Die irische Regierung will weiterhin mit Steuervergünstigungen ausländische Firmen ins Land locken. Das ist seit den 90er-Jahren ein Erfolgsmodell für die Smaragdgrüne Insel. Einige Änderungen gibt es aber doch. Das sogenannte "Double Irish"-Modell, das es ausländischen Firmen ermöglicht hat, weit weniger als die vorgesehenen 12,5 Prozent auf ihre Gewinne zu zahlen, soll 2020 auslaufen.

Laut der EU-Kommission hat Apple etwa im Jahr 2014 nur 0,005 Prozent Steuern bezahlt. Apple verbuchte in Irland die Steuern für sein gesamtes EU-Geschäft. Die steuersparenden Konditionen, die Irland dafür angeboten hat, sieht die Kommission als verbotene Subventionen. Deshalb gab es die saftige Nachzahlung. Wie die Geschichte ausgeht, werden die Richter entscheiden.

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