Netzpolitik

T-Mobile erstattet "Selbstanzeige" wegen Netzsperren

Nach einer Abmahnung durch Rechteinhaber hat T-Mobile Austria vergangene Woche für seine Kunden den Zugang zu mehreren Webseiten gesperrt, vor allem Alias-Adressen für die Torrent-Suchmaschine Pirate Bay waren betroffen (eine Liste mit den nicht mehr erreichbaren Seiten gibt es hier). Das hat der Telekombetreiber jetzt selbst der Regulierungsbehörde RTR gemeldet. Damit soll erreicht werden, dass die Basis für solche Entscheidungen dort nochmals geprüft wird, heißt es in einem Blogeintrag von T-Mobile.

EU-Recht

Die Anbieter von Internetzugängen sind mit der derzeitigen Rechtslage nicht glücklich, wie die futurezone bereits berichtete. T-Mobile argumentiert, dass das Unternehmen derzeit keine Möglichkeit sehe, allen Vorschriften Genüge zu tun. Kritisiert wird, dass die Provider gezwungen würden, selbst zu urteilen, ob Urheberrechtsverletzungen vorliegen. Wenn dann auf Druck der abmahnenden Parteien gesperrt würde, verstoße das gegen die Grundsätze der Netzneutralität.

Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass Abmahnungen der Rechteinhaber ausreichend seien, um Sperren zu rechtfertigen. T-Mobile ist der Ansicht, dass dieses Urteil durch die EU-"Telecom Singel Market"-Regelung aufgehoben wird, in der festgelegt sei, dass Netzsperren nur nach richterlicher oder behördlicher Aufforderung erfolgen dürfen. Deshalb hat der Internetanbieter Sperraufforderungen teilweise ignoriert. Mit der Umsetzung der Aufforderungen von letzter Woche und der Meldung bei der RTR soll die Sachlage jetzt ein für alle Mal geklärt werden.

Die ISPA, der Verband der Internetprovider, bekräftigt in einer Aussendung ebenfalls ihre Kritik an der bestehenden Rechtslage. Provider seien gezwungen, Sperraufforderungen Folge zu leisten, andernfalls würden sie jedesmal einen teuren Rechtsstreit riskieren. Zudem würden einige Rechteinhaber inzwischen auch Einschaltungen in Medien auf Kosten der Internetanbieter verlangen, um ihre Sicht der Netzsperren-Thematik zu verbreiten. "Seit mehr als zwei jahren versuchen wir schon mit den involvierten Interessensverbänden und dem zuständigen Ministerium eine Lösung zu finden, die einerseits die Rechte der Kunstschaffenden wahrt und auf der anderen Seite die Provider nicht in die Rolle eines Richters drängt. Wir hoffen, dass die Regulierungsbehörde jetzt eine klare Antwort gibt", sagt ISPA-Generalsekretär Maximilian Schubert.

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