Urheberrechtsabstimmung im EU-Parlament: Alles, was ihr wissen müsst
Es ist netzpolitisch die Reform, die in den letzten Monaten am meisten für Wirbel und Kritik gesorgt hat: die Urheberrechtsreform. Das EU-Parlament stimmt am heutigen Dienstag in Straßburg darüber ab. Am Samstag gab es in ganz Europa Demonstrationen mit rund 150.000 Teilnehmern. Am Montag wurden die EU-Abgeordneten noch mit jeder Menge Lobbypost versorgt - und zwar von Befürwortern sowie Gegnern.
Am umstrittensten bei der ganzen Reform ist Folgendes: Online-Plattformen, bei denen nutzergenerierte Inhalte hochgeladen werden können, sollen mit „Artikel 13“ in die Verantwortung genommen werden. Darin steht, dass Online-Plattformen künftig dafür haften, wenn unerlaubt urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen wird.
Worum es bei der gesamten Reform konkret geht, und was die Vor- und Nachteile sind, haben wir hier für euch zusammengefasst:
Was heute genau passiert
Heute um 9 Uhr beginnt beginnt die Plenartagung in Straßburg mit einer Erklärung des Berichterstatters der Reform, Axel Voss. Diese wird live übertragen und ihr könnt zusehen.
Um 12.30 Uhr kommt es dann zur Abstimmung der 751 Abgeordneten (oder allen, die anwesend sind) über die Richtlinie im Plenarsaal, auch diese kann live mitverfolgt werden.
Bei der Abstimmung gibt es ein genaues Prozedere. Wir erklären euch, auf was ihr euch einstellen dürft:
1. Alles zurück zum Anfang
Zu Beginn steht ein Antrag zur Abstimmung (Amendment 266 der EEDD Gruppe), bei dem es darum geht, die Urheberrechtsreform als Ganzes zu kippen und komplett von vorne zu beginnen. Laut der EU-Parlamentarierin Julia Reda gilt dieses Szenario als "komplett unwahrscheinlich."
2. Änderungsanträge
Als nächstes wird darüber abgestimmt, ob bestimmte Änderungen an der Reform möglich sein dürfen. Axel Voss wird die EU-Parlamentarier in einer Rede davon zu überzeugen versuchen, warum dies keine gute Idee sei. Wenn die Mehrheit dafür ist, Änderungen zuzulassen, gehen die Abgeordneten den Richtlinienentwurf einzeln durch und behandeln alle Änderungsanträge einzeln. Das betrifft vor allem die umstrittenen Artikeln 11 und 13.
Fällt Artikel 11 oder 13 oder beides durch, wird dann noch einmal im Ganzen über die geänderte Reform abgestimmt. Diese wird dann noch einmal dem EU-Rat und der EU-Kommission vorgelegt werden. Eine finale Entscheidung über die Reform vor der EU-Wahl gilt dann als unwahrscheinlich. Erst nach der EU-Wahl im Mai mit einem neu besetzten Parlament und einer neuen Kommission wird das Thema noch einmal aufgemacht.
3. Reform als Ganzes hop oder drop
Sollte man sich nicht darauf einigen, dass noch Änderungen bei der Abstimmung zugelassen werden, geht es bei der Abstimmung darum, ob diese als Ganzes angenommen oder abgelehnt wird. Wird die Reform als Ganzes angenommen, ist die Richtlinie mitsamt Artikel 11 und 13 so gut wie beschlossene Sache. Der Europäische Rat muss noch zustimmen, was als Formsache gilt. Nur die EU-Abgeordnete Julia Reda warnt davor, dass der deutsche Justizminister gegen Uploadfilter sei und die Reform noch kippen könnte. Die Regierungen der Mitgliedsstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationale Gesetze zu fassen. Anders als bei einer EU-Verordnung haben sie dabei einen gewissen Interpretationsspielraum.
Wem das alles zu kompliziert klingt, kann auch abwarten: Die futurezone wird über das Ergebnis der Abstimmung auf jeden Fall berichten und euch am Laufenden halten.