Verwendung von ELGA-Daten für Forschungszwecke genehmigt
Das Datenpaket ist Freitagnachmittag vom Nationalrat mit Koalitionsmehrheit beschlossen worden. Mit der entsprechenden Neuregelung wird es Forschern (auch aus der Privatwirtschaft) erleichtert, persönliche Daten der Österreicher, die der Bund erhoben und abgespeichert hat, für Forschungszwecke zu verwenden.
Die Namen der Betroffenen werden durch eine Kennzahl ersetzt, um die namentliche Zuordnung ihrer Daten zu verhindern. Kritiker finden, dass man hier von keiner echten Anonymisierung sprechen kann und haben im Vorfeld des Beschlusses rechtliche Bedenken vorgebracht. Freigegeben werden können die Daten nur mit dem Segen der jeweils zuständigen Minister. Kritisch äußerte sich bezüglich der ELGA-Daten bisher Sozialministerin Beate Hartinger (FPÖ).
Kompromiss
Abgespeckt wurde ein anderer Teil des Datenpakets, da weder SPÖ noch NEOS ihre Stimmen für die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit liefern wollten. Ursprünglich war etwa geplant gewesen, die Kompetenz für den Datenschutz im Sinn der Deregulierung beim Bund zusammenzufassen. Die SPÖ ging hier nicht mit, da sie die Vorlage mit ihrer Forderung nach einem Verbandsklagsrecht im Datenschutz junktimierte, worauf die Koalition nicht einstieg.
Übrig blieben nun kleinere Vorhaben wie etwa, Firmen, die lediglich in einem Teilbereich in öffentlichem Auftrag tätig sind, von der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten zu befreien. Als Beispiel genannt werden hier Autowerkstätten, die Pickerl-Überprüfungen durchführen. Die Abstimmung fand wegen der umfangreichen Abänderungen und der "Dringlichen Debatte" erst rund 5,5 Stunden nach der Debatte statt.