Netzpolitik

VfGH hebt Bundestrojaner und Kennzeichenerkennung auf

Weite Teile des von der früheren ÖVP-FPÖ-Regierung beschlossenen „Sicherheitspakets“ sind verfassungswidrig. Diese Entscheidung hat der Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs Christoph Grabenwarter am Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung bekannt gegeben. Aufgehoben wurden unter anderem Bestimmungen über den „Bundestrojaner“ sowie über die automatische Auswertung von Video- und Section-Control-Daten über Autofahrer.

Kennzeichenerfassung "unverhältnismäßig"

Zur verdeckten Erfassung von Kennzeichen hielt der Verfassungsgerichtshof fest, dass der Eingriff der Sicherheitsbehörden zur Identifizierung von Fahrzeugen und Fahrzeuglenkern unverhältnismäßig sei. "Die Schwere des Eingriffes verstößt gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)", sagte Grabenwarter bei der Urteilsbegründung.

"Es betrifft nicht nur die Identifizierung des Fahrzeuglenkers, sondern auch, wer mit wem unterwegs war und wer an welcher Veranstaltung teilnimmt", so Grabenwarter. Die Ermächtigung der Sicherheitsbehörden zur Datenermittlung greife in Anbetracht ihrer Reichweite unter anderem gravierend in das Recht auf Achtung des Privatlebens ein, so die Verfassungsrichter. Der Eingriff sei aber schon allein deshalb unverhältnismäßig, weil die Ermittlungsmaßnahmen auch schon zur Verfolgung von leichtester Vermögenskriminalität gesetzt werden dürften.

Die Verarbeitung von Daten aus den Section-Control-Anlagen betreffe zudem auch Personen, die kein "Verhalten gesetzt haben, das Anlass zur Übermittlung der personenbezogenen Daten an die Sicherheitsbehörden gegeben hat." Mit der Regelung könne nicht gewährleistet werden, dass die gespeicherten Daten von den Sicherheitsbehörden nur dann verarbeitet würden, wenn dies der Verfolgung und Aufklärung entsprechend schwerer Straftaten diene. 

Bundestrojaner: Einblick in höchstpersönliche Lebensbereiche

Auch der „Bundestrojaner“, der offiziell am 1. April 2020 gestartet wäre, stelle einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre dar. Diese verdeckte Überwachung von Computersystemen wäre aus Sicht der Verfassungsrichter „nur in äußerst engen Grenzen zum Schutz gewichtiger Rechtsgüter zulässig“, heißt es in der Begründung. "Computersysteme sind bedeutend für die Persönlichkeitsentfaltung und mit dieser Maßnahme erhält man Einblick in höchstpersönliche Lebensbereiche", so der Verfassungsrichter. "Der Eingriff ist schwerwiegend und damit nur in engen Grenzen zulässig."

Weil dem Personenschutz aller Rechnung getratgen werden müsse, sei die Maßnahme nicht verhältnismäßig. Die Art und der Umfang der Überwachung sei mit anderen Überwachungsmaßnahmen nicht vergleichbar, da die gewonnenen Daten auch Rückschlüsse auf die persönlichen Vorlieben, Neigungen, Orientierung und Gesinnung sowie Lebensführung des Nutzers ermöglichen würden. Sie könne darüber hinaus auch eine Vielzahl unbeteiligter Personen treffen.

Keine ausreichende Kontrolle möglich

Die Ermächtigung zur Überwachung verschlüsselter Nachrichten verstoße auch gegen Artikel Acht der EMRK, da nicht gewährleistet sei, dass die Überwachungsmaßnahme nur dann erfolgen würde, wenn sie zur Verfolgung und Aufklärung hinreichend schwerwiegender Straftaten diene. Darüber hinaus sei nicht gewährleistet, dass der Rechtsschutzbeauftragte der Justiz in der Lage sei, die laufende Überwachung eines Computersystems „effektiv und unabhängig“ zu kontrollieren.

Die türkis-blaue Regierung hatte die im April 2018 beschlossenen Maßnahmen als „Sicherheitspaket“ vermarktet. Kritiker sprachen hingegen von Anfang an von einem „Überwachungspaket“. SPÖ und NEOS hatten die Überwachungsmaßnahmen vor dem Verfassungsgericht angefochten.

„Absage an Überwachungsfantasien“

NEOS-Vizeklubchef Niki Scherak, der als einziger Abgeordneter im Gerichtssaal vor Ort war, sprach im futurezone-Gespräch von einem „fulminanten Sieg für die Bürgerrechte und für die Freiheit“. Scherak reagierte „mit größter Erleichterung und geradezu euphorisch“ auf das Erkenntnis der Höchstrichter. „Diese Entscheidung des VfGH ist eine klare Absage an die umfassenden Überwachungsfantasien der Herren Kurz, Kickl und Sobotka und der gesamten ÖVP-FPÖ-Regierung“, so der Vizeklubchef der NEOS. Sowohl der Bundestrojaner als auch die Autokennzeichenerfassung seien absolut unverhältnismäßig gewesen. Hier habe eine flächendeckende, anlasslose und willkürliche Überwachung und ein „Frontalangriff auf den liberalen Rechtsstaat“ gedroht.

Vor Ort bei der Urteilsverkündung anwesend war zudem die Bürgerrechtsorganisation epicenter.works, die sich seit Jahren für Bürgerrechte im digitalen Raum einsetzt. „Das ist ein historischer Sieg. Es hat zwar fast drei Jahre gedauert, aber jetzt haben wir es Schwarz auf Weiß, dass uns der Staat nicht in dieser Form überwachen darf“, sagt Thomas Lohninger, Geschäftsführer von epicenter.works. „Eine Neufassung des Bundestrojaners ist mit dieser Urteilsbegründung fast unmöglich“, sagt die Juristin Angelika Adensamer. Iwona Laub von epicenter.works erklärte im futurezone-Gespräch, dass sich der Staat an Gesetze halten müsse, und die Schaffung von Sicherheitslücken, wie es mit dem Bundestrojaner möglich gewesen wäre, sei keine Aufgabe des Staates.

Weitere Reaktionen

„Das ist ein großer Erfolg für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in Österreich und schützt unsere freie Gesellschaft“, sagte SP-Chefin Pamela Rendi-Wagner. „Massive Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte konnten verhindert werden. Mit uns wird es keinen Überwachungsstaat geben“, deponierte Rendi-Wagner in einer ersten Reaktion auf die weitgehende Aufhebung der Überwachungsmaßnahmen.

„Wir sind sehr zufrieden mit dem heutigen Urteil des Verfassungsgerichtshofs, den Bundestrojaner im Wesentlichen als verfassungswidrig aufzuheben, kommentiert ISPA-Generalsekretär Maximilian Schubert die Entscheidung. Auch wenn wir uns gewünscht hätten, dass die beständige und fundierte Kritik aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft bereits vor zwei Jahren ernst genommen worden wäre, sind wir froh, dass unseren Bedenken schlussendlich zugestimmt wurde und wir nun gemeinsam in einen Dialog zur Suche nach neuen Lösungen gehen können.

Kickl wenig erfreut

Weniger erfreut über diese Entscheidung zeigte sich freilich der ehemalige Innenminister Herbert Kickl (FPÖ). „Diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes macht den heutigen Tag zum Feiertag für die organisierte Großkriminalität und den terroristischen Extremismus. Das ist ein schlechter Tag für die Sicherheit der Österreicher“, sagte Kickl in Zusammenhang mit der Aufhebung von Teilen des Sicherheitspaketes durch den Verfassungsgerichtshof.

Klicken Sie hier für die Newsletteranmeldung

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

mehr lesen

Patrick Dax

pdax

Kommt aus dem Team der “alten” ORF-Futurezone. Beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Innovationen, Start-ups, Urheberrecht, Netzpolitik und Medien. Kinder und Tiere behandelt er gut.

mehr lesen