Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür kommt jetzt doch nicht
In der Novelle des Telekommunikationsgesetzes hatten sich nach dem Ende der offiziellen Begutachtungspflicht noch still und heimlich Änderungen eingeschlichen, die laut Internet-Service-Providern und Datenschützern „weitreichend und äußerst problematisch“ seien. Sie ermöglichen eine „anlasslose Massenüberwachung durch die Hintertür“, wie die Bürgerrechtsorganisation epicenter.works in einer Aussendung kritisierte hatte. Maximilian Schubert, Generalsekretär der ISPA, sah darin gar eine „Verpflichtung zur Totalüberwachung der Internetaktivitäten aller Bürgerinnen und Bürger.“
Die Änderungen
Konkret geht es darum, dass Internetprovider jeden getätigten Kommunikationsvorgang einem bestimmten Teilnehmer zuordnen und diese Daten mindestens drei Monate lang speichern sollen. Die Regelung betrifft damit auch dynamische IP-Adressen. Über diese werden Geräte aus dem Internet eindeutig identifiziert. IP-Adressen sollen nun laut den Änderungen auch als „Stammdaten“ gelten und damit von Internet-Service-Providern ebenfalls gespeichert und erfasst werden müssen.
Das zuständige Infrastrukturministerium erklärte gegenüber der futurezone am Mittwoch, dass es im vorliegenden Fall „auf Ansuchen des Innenministeriums“ zu den Änderungen gekommen sei und es nach jedem Begutachtungsverfahren noch üblich sei, Änderungen einzufügen, „weil die vorgebrachten Argumente oftmals überzeugen“.
Doch die konkreten Änderungen, die auf eine
Vorratsdatenspeicherung hinauslaufen könnten, werden nun doch nicht umgesetzt, heißt es seitens des Ministeriums. „Das Innenministerium und das Infrastrukturministerium sind übereingekommen, im parlamentarischen Prozess die Regelungen wieder zu streichen“, so die Anfragebeantwortung. Ausschlaggebend dafür sei ein Treffen zwischen Verband der Internet-Service-Provider (ISPA) mit den Experten der Ministerien gewesen.
Die Novelle zum Telekommunikationsgesetz wird beim nächsten Verkehrsausschuss behandelt und soll noch dieses Jahr in Kraft treten.