Im Tesla oder beim Sport: Wo die Apple Vision Pro zur Gefahr wird
Der Youtube-Star Casey Neistat fährt mit der Apple Vision Pro Skateboard auf der Straße, außerdem ist er mit der Brille in der U-Bahn und als Spaziergänger am New Yorker Times Square unterwegs. Andere Leute tragen das neue Headset während sie in einem Tesla hinterm Steuer sitzen, der von der Autosoftware gesteuert wird, oder beim Skifahren. Am 2. Februar startete in den USA der Verkauf der Apple Vision Pro und seitdem probieren die Leute aus, wie sie das Gerät in ihren Alltag integrieren können.
Es ist das erste Mixed-Reality-Headset von Apple. Ähnliche Geräte gibt es schon seit einigen Jahren. Bereits 2014 kam Google Glass auf den Markt: Über diese Brille konnte man sich etwa Umgebungsinformationen einblenden lassen, aber das Produkt floppte. Auch andere Brillen dieser Art konnten bisher nie ein Massenpublikum begeistern und sie blieben ein Nischenprodukt. Dank der Vision Pro könnte sich das nun ändern, denn Apple gilt nicht als experimentierfreudig, wenn es um neue Technologien geht. Wenn das Unternehmen auf etwas setzt, erreicht es oft die Massen.
Mixed Reality
Bei Mixed Reality wird die echte Welt um uns herum mit einer virtuellen Welt verknüpft. Computer-Elemente lassen sich so in die reale Umgebung integrieren – ein wesentlicher Unterschied zu Virtual Reality, wo der Nutzer vollständig in eine digitale Welt eintaucht. Kameras und Sensoren erfassen die Umgebung und lassen Benutzer sowohl mit virtuellen als auch realen Elementen interagieren. So kann man etwa gleichzeitig mit einer echten Person im Raum sprechen und sich eine zweite Person via Video einblenden lassen.
Menschen, die hinterm Steuer oder am Gehsteig Kopfhörer tragen oder mit dem Smartphone hantieren, gehören mittlerweile auch in Österreich zum Alltag. Im Straßenverkehr fallen hin und wieder Menschen auf, die dadurch stark abgelenkt sind. Werden wir auch hierzulande bald Menschen mit der Apple Vision Pro in solchen Situationen sehen, wie uns das derzeit einige US-Amerikaner*innen vormachen?
Riskant unterwegs
Ungefährlich ist das nicht, denn das von der Brille aufgenommene Außenbild ist ein sogenanntes Passthrough-Video: Die Außenwelt wird ihnen als 3-D-Video beinahe in Echtzeit übertragen – die minimalen Verzögerungen könnten im Straßenverkehr aber ein Problem sein.
Zudem hat die Vision Pro ein noch größeres Manko: Ihr Sichtfeld ist zum Rand hin eingeschränkt. Selbst innerhalb des sichtbaren Bereichs gibt es Farbabweichungen und Unschärfen. Im Straßenverkehr ist das riskant – wenn etwa plötzlich ein Radfahrer auftaucht, der so nicht rechtzeitig gesehen wird.
Wegen der Videos, die Menschen mit dem Headset im selbstfahrenden Tesla zeigen, warnte kürzlich sogar der US-Verkehrsminister Pete Buttigieg. „Zur Erinnerung: ALLE heute verfügbaren Fahrerassistenzsysteme erfordern, dass der menschliche Fahrer jederzeit die Kontrolle behält und sich voll und ganz auf die Fahraufgabe einlässt“, mahnte er auf X.
Doppeltes Verbot
„Bei uns wäre das doppelt strafbar, einerseits wegen der Benutzung der Selbstfahrfunktion von Tesla. Andererseits wäre auch die Benutzung der Brille hinterm Steuer strafbar“, erklärt Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Recht und Normen beim Kuratorium für Verkehrssicherheit.
„Für Autofahrer ist diese Brille verboten. Es gibt Vorschriften in der Straßenverkehrsordnung, wonach die volle Aufmerksamkeit des Lenkers erforderlich ist. Ich muss mit unmittelbarer Sicht den Straßenverkehr beobachten können. Ist das nicht der Fall, muss im Falle eines Unfalls der Lenker strafrechtlich und zivilrechtlich komplett dafür einstehen. Es wird sogar die Vollkaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit aussteigen“, erklärt der Jurist.
Skifahren wäre erlaubt
Anders sieht es bei der sportlichen Nutzung aus, oder wenn man die Brille als Fußgänger*in trägt. „Hier wäre es nicht verboten, man haftet aber für alle Folgen“, erklärt Kaltenegger. Ob das eine gute Idee ist, sei eine andere Frage: „Wenn man mit der Brille über die Straße geht und von einem Auto angefahren wird, muss man alles bezahlen und für die Schäden einstehen“, sagt er.
Wenn etwas passiert, das über einen Sachschaden hinausgeht und andere Menschen zu Schaden kommen, „etwa weil ich beim Skifahren mit der Brille in jemanden reinfahre, mache ich mich auch wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung strafbar“, sagt Kaltenegger.
Was in Videos lustig aussieht, kann auch schlecht ausgehen. Der Experte empfiehlt daher, die Brille beim Bummeln auf einer Einkaufsstraße oder beim Sporteln, daheim zu lassen.