Kartellamt prüft Preisauflagen von Amazon
Das deutsche Bundeskartellamt prüft die Rechtmäßigkeit von Preisauflagen für Händler, die Waren über den Internet-Versandhändler Amazon anbieten. Es geht dabei um die sogenannte Preisparitätsklausel bei Amazon: Händler, die die Plattform nutzen, dürfen ihre Produkte nicht an anderer Stelle im Internet billiger anbieten.