A 5G sign is seen at the Mobile World Congress in Barcelona
© REUTERS / YVES HERMAN

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Erste Ausschreibung für 5G-Frequenzen veröffentlicht

Am Mittwoch hat die Telekom-Control-Kommission (TKK) die Ausschreibungsunterlagen für die 5G-Frequenzvergabe 3,4-3,8 GHz veröffentlicht. Stattfinden wird die Versteigerung im ersten Quartal 2019. „Dieses Mal haben wir vieles anders gemacht“, wird Telekom-Regulator Johannes von der Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) in einer Presseaussendung zitiert.

Im Vergleich zur Auktion 2013 seien die Mindestgebote laut der RTR niedriger. Die Summe der Mindestgebote beläuft sich auf 30 Millionen Euro, statt 530 Millionen vor fünf Jahren.  Außerdem soll das Auktionsdesign einfacher sowie transparenter sein. Es gab zuvor drei Konsultationen mit den Interessenten. Unmittelbar vor der Auktion wird es laut der RTR noch Bieterschulungen und Probedurchläufe geben.

Zeitplan

Die Auktion wird voraussichtlich im Februar 2019 starten. Mindestens zwei Monate dauert die Ausschreibungsfrist, die heute beginnt. Noch einmal etwa zwei Monate nehmen Zulassung und Schulungen zur Auktion in Anspruch.

Nutzungsrechte

Die Nutzungsrechte werden für ca. 20 Jahre bis Ende 2039 und in zwölf Regionen vergeben. Mit der regionalen Stückelung sollen laut RTR lokale Breitbandanbieter die Chance für den Markteintritt bekommen. Grundsätzlich werden die Frequenzen technologieneutral vergeben. Die Versteigerung in Form der „Simple Clock Auction“ (SCA) oder „Einfachen Clockauktion“ ist so konzipiert, dass die drei großen Mobilfunker durchgehende Frequenzbänder bundesweit ersteigern können. Außerdem können sie gezielt für Ballungsräume bieten, wo sie wegen der stärkeren Belastung mehr Spektrum brauchen als am Land.

Die neue - mittlerweile fünfte - Mobilfunkgeneration werde für die Netzbetreiber ein „massives Verkaufsargument“ sein, durch den steigenden Datenverbrauch gebe es einen zusätzliche Wettbewerbsdruck, 5G schnell einzuführen, wie Gungl am Mittwoch erklärt. „Die Betreiber werden zu 5G verdammt sein“, so Gungl. 5G sei gegenüber 4G (LTE) auch die effizientere Technologie.

Die Auktion setzt sich aus zwei Phasen zusammen, wie die RTR schreibt. Zuerst wird in der Vergabephase in mehreren Clockrunden für die gewünschte Menge an Megahertz (MHz) in den zwölf Regionen geboten. Sollte nach den Clockrunden Spektrum unverkauft bleiben, kann dieses in einer erneuten Bietrunde vergeben werden. Die Gewinner der Vergabephase bieten dann in der Zuordnungsphase für die konkreten Blöcke, die sie im Spektrum brauchen.

Versorgungspflichten und Spektrumsbeschränkungen

 „Je nach zugeteilter Frequenzmenge und Region muss ein erfolgreicher Bieter bis zu 1.000 Standorte versorgen. Rund ein Drittel davon bis Ende des Jahres 2020“, so Gungl. Der Betreiber der Frequenzen muss dafür einen Nachweis erbringen. Die TKK behält sich Überprüfungen vor und kann Pönalen für die Nichteinhaltung der Versorgung verhängen. Die Versorgungspflicht entstammt der 5G-Strategie der Bundesregierung.

Es wird außerdem eine Beschränkung geben, wie viel MHz an Frequenzspektrum ein Bieter maximal ersteigern kann. Damit soll Monopolbildung und Wettbewerbsverzerrung verhindert werden. Für die kommende Auktion dürfen in den Clockrunden A1 und T-Mobile nur maximal 150 MHz und alle anderen höchstens 170 MHz der je 390 MHz pro Region ersteigern. Bleiben Frequenzen übrig und gibt es eine weitere Bietrunde, kann der Auktionator die Beschränkungen lockern. Wenn also keine wettbewerblichen Bedenken bestehen, ist das absolute Maximum für A1 160 MHz und für alle anderen 190 MHz; jeweils in allen Regionen.

Die RTR rechnet, dass neben den drei großen Mobilfunkern A1, T-Mobile und Drei auch kleinere regionale Anbieter an der Auktion teilnehmen. In den Konsultationen zur Versteigerung haben 13 bis 15 Teilnehmer Interesse gezeigt, darunter regionale Kabelnetzbetreiber und Energieversorger. Acht der Interessenten nutzen laut RTR eines der Frequenzbänder schon jetzt für Festnetz-Verbindungen via Richtfunk (Fixed Wireless Access). Alle haben Gungl zufolge erklärt, weitermachen zu wollen.

Je weniger Megaherz, desto teurer

Der Teilbereich 3.600 bis 3.800 MHz (LTE Band 43) ist ab Rechtskraft des Frequenzzuteilungsbescheids nutzbar, der Teilbereich 3.410 bis 3.600 MHz (LTE Band 42) ist nach Ablauf der derzeitigen Frequenzzuteilung ab 1.1.2020 nutzbar. Generell gilt, je weniger Megahertz, desto teurer sind die Frequenzen. Am wertvollsten sind Frequenzbänder unter einem Gigahertz.

Die anstehende Versteigerung der Mobilfunklizenzen steht mit 50 Mio. Euro im Budget der Regierung, aus der Versteigerung weiterer Frequenzen ein Jahr später sollen weitere 350 Mio. Euro in den Staatshaushalt fließen.

Kritik an LTE-Auktion

Nach der LTE-Auktion 2013 kam es zu massiver Kritik der Mobilfunkanbieter. Demnach musste bei der Versteigerung so viel Geld in die Frequenzen investiert werden, dass das Geld anschließend beim Netzausbau fehlte. Der Anbieter Drei ging im Zusammenhang mit der Auktion sogar vor den Verwaltungsgerichtshof.

Gleichzeitig mit der Ausschreibungsunterlage veröffentlichte die TKK ihr aktualisiertes Positionspapier Infrastructure Sharing in Mobilfunknetzen. Es soll den Bietenden einen möglichst klaren rechtlichen Rahmen für die anstehenden Vergaben und die damit verbundenen Investitionen geben, wie es heißt.

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