EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager geht gegen Google vor
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager geht gegen Google vor
© APA/AFP/THIERRY CHARLIER

Wettbewerbsverfahren

EU-Kommission verschärft Vorgehen gegen Google

Die EU-Kartellwächter werfen dem dem Internet-Konzern Google erstmals auch unfairen Wettbewerb in seinem Kerngeschäft mit Suchmaschinen-Werbung vor. Dabei geht es um den Teildienst „AdSense for Search“, bei dem andere Websites Google-Suchmasken einbinden können. Unter anderem schränke der Konzern die Möglichkeiten dieser Anbieter ein, auch Suchmaschinenwerbung von Googles Rivalen anzuzeigen, erklärte die EU-Kommission am Donnerstag. Zusätzlich bekräftigte die Behörde ihre Vorwürfe im Wettbewerbs-Verfahren zur Shopping-Suche.

"Sehr, sehr, sehr oft"

„Wir glauben, dass das Vorgehen von Google den Verbrauchern geschadet hat, weil sie die Suchergebnisse angezeigt bekommen, die Google ihnen zeigen will und nicht unbedingt diejenigen, die relevanter sind“, sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager dazu in Brüssel. Auf die Frage, wie häufig Google in den Suchergebnissen eigene Dienste nach oben schiebe, antwortete sie, die Kommission sehe ein solches Verhalten „sehr, sehr, sehr oft“.

Bei den Suchmasken auf anderen Websites stört sich die Kommission unter anderem daran, dass einige Kunden Google eine Mindestzahl von Suchmaschinenanzeigen abnehmen und dafür den am besten sichtbaren Platz reservieren müssten. Außerdem dürfe konkurrierende Suchmaschinenwerbung weder über noch neben Googles Suchmaschinen-Anzeigen platziert werden, kritisierte die Brüsseler Behörde.

Weitere Beweismittel

Es ist der dritte Bereich, in dem die Kommission Google in einem sogenannten „Statement of Objections“ unfairen Wettbewerb vorwirft und Änderungen fordert. In den ersten beiden Verfahren, die auf diese Eskalationsstufe kamen, geht es um Shopping-Angebote und das weltweit dominierende Betriebssystem Android. Zu den Shopping-Diensten hieß es jetzt, Google seien weitere Beweismittel und Daten übermittelt worden, die die Vorwürfe der Kommission untermauerten.

Auch das Werbegeschäft untersuchen die Brüsseler Kartellwächter schon seit Jahren. Google wies die Vorwürfe wettbewerbswidrigen Verhaltens stets zurück. Am Donnerstag erklärte der Konzern in einer ersten Reaktion: „Wir glauben, dass unsere Innovationen und Produkt-Verbesserungen die Auswahl für europäische Verbraucher vergrößert und den Wettbewerb vorangebracht haben.“ Man werde die Vorwürfe der Kommission nun prüfen. Der Konzern hat zehn Wochen Zeit für eine Stellungnahme.

Rund 90 Prozent der Google-Umsätze von 74,5 Milliarden Dollar kamen im vergangenen Jahr aus dem Geschäft mit Online-Werbung. Dabei bringen Anzeigen im Umfeld der Internet-Suche nach wie vor das meiste Geld ein. Beim neuen Dachkonzern Alphabet steuerten alle anderen Geschäftsbereiche neben Google nur knapp 450 Millionen Dollar Umsatz bei. Es geht somit um den Kern des Geschäfts des gesamten Konzern.

Auch Android im Visier

Die Shopping-Suche war das erste Verfahren, in dem es zu konkreten Vorwürfen der Kommission kam. Im April warf sie dann Google in einem zweiten Verfahren vor, mit der Geschäftspolitik bei Android den Wettbewerb im Smartphone-Markt zu behindern. Sie kritisierte unter anderem, dass Hersteller von Android-Geräten mit integrierten Diensten des Konzerns zwingend auch die Google-Suche und den Web-Browser Google Chrome vorinstallieren müssten. Außerdem biete der Konzern Herstellern und Mobilfunk-Betreibern finanzielle Anreize dafür, dass sie ausschließlich die Google-Suche auf den Geräten vorinstallierten.

Vestager betonte am Donnerstag, die Kommission gehe auch weiterhin Vorwürfen von Wettbewerbern in Bereichen wie die Reisesuche und Suche nach lokalen Geschäften sowie Kritik von Medienverlagen nach.

Hohe Strafen

Bei EU-Wettbewerbsverfahren drohen in letzter Konsequenz Strafen von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes. Die Kommission startete die erste Wettbewerbsprüfung von Google bereits Anfang 2010. Im Android-Verfahren wurde die Frist für eine Antwort von Google vor wenigen Tagen gerade erst um sechs Wochen bis Anfang September verlängert.

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