ARCHIV - Mitarbeiter der Versandabteilung des Amazon Logistik-Zentrums in Pforzheim (Baden-Württemberg), verpacken am 11.12.2012 Waren in Pakete (Aufnahme mit Langzeitbelichtung). Der Einzelhandel unterliegt einem ständigen Wandel. Durch den Boom des Online-Handels sind die stationären Händler noch mehr gefordert, ihren Laden am Laufen zu halten. Foto: Jan-Philipp Strobel/dpa (zu dpa «Einzelhandelsverband: Online-Handel bedroht Innenstädte nicht» vom 12.02.2013) +++(c) dpa - Bildfunk+++
ARCHIV - Mitarbeiter der Versandabteilung des Amazon Logistik-Zentrums in Pforzheim (Baden-Württemberg), verpacken am 11.12.2012 Waren in Pakete (Aufnahme mit Langzeitbelichtung). Der Einzelhandel unterliegt einem ständigen Wandel. Durch den Boom des Online-Handels sind die stationären Händler noch mehr gefordert, ihren Laden am Laufen zu halten. Foto: Jan-Philipp Strobel/dpa (zu dpa «Einzelhandelsverband: Online-Handel bedroht Innenstädte nicht» vom 12.02.2013) +++(c) dpa - Bildfunk+++
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Online-Händler wollen gefährliche Produkte schneller entfernen

Große Online-Marktplätze wie Amazon und eBay wollen gefährliche Produkte schneller aus dem Verkehr ziehen. Vertreter von vier großen Händlern unterzeichneten am Montag in Brüssel zusammen mit EU-Justizkommissarin Vera Jourova eine entsprechende Erklärung.

Darin verpflichten sich Amazon, eBay, Rakuten Frankreich und AliExpress dazu, in der EU künftig innerhalb von zwei Werktagen auf Meldungen von Behörden zu reagieren. "Verbraucher sollten im Internet genauso sicher einkaufen können wie im Geschäft", sagte Jourova.

4000 Rückrufe und Verkaufsverbote

Darüber hinaus soll Nutzern klar aufgezeigt werden, wie sie gefährliche Produkte melden können - und die Marktplätze müssen innerhalb von fünf Tagen darauf reagieren. Zudem schaffen die Unternehmen zentrale Anlaufstellen, an die sich die EU-Länder wenden können.

2017 haben europäische Verbraucherschutzbehörden mehr als 2.200 gefährliche Produkte gemeldet. Nach Angaben der EU-Kommission folgten europaweit fast 4.000 Rückrufaktionen, Verkauf- oder Importstopps. Die entsprechenden EU-Regeln für den Online-Handel sehen derzeit nur vor, dass gefährliche Produkte schnell und wirksam entfernt werden müssen, konkrete Vorgaben gibt es jedoch nicht.

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