
Uber-Fahrt
© KURIER/Reinhard Vogel
Uber darf in Frankreich vorerst weiterfahren
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Der Eilantrag, mit dem der Betrieb des US-Unternehmens in
Frankreich verboten werden sollte, sei nicht gerechtfertigt, befand das Gericht. Eine neue
Klage müsse bei nun einem Strafgericht eingereicht werden. Die Kläger hatten argumentiert, dass Uber-Fahrer keine Taxi- oder Chaffeurlizenz hätten und die Firma wettbewerbswidrig agiere.
Saftige Geldstrafe
Der Taxi-Dienst Uber war im Oktober in
Frankreich zu einer Geldstrafe von 100.000 Euro verurteilt worden. Ein Gericht in
Paris warf dem US-Unternehmen betrügerische Geschäftsaktivitäten vor. Uber habe seinen Transportdienst UberPop fälschlicherweise als Mitfahrgelegenheit dargestellt. Das Angebot erfülle jedoch nicht die Voraussetzung dafür. UberPop war vor rund einem Jahr in
Frankreich an den Start gegangen.
Uber wird in immer mehr Ländern ausgebremst. In Deutschland läuft das etablierte Taxigewerbe seit langem Sturm gegen die neue Konkurrenz. In
Spanien ordnete ein Gericht Uber an, seinen Betrieb einzustellen. Auch in den
Niederlanden wurde der Dienst untersagt. In
Thailand verhängten die Verkehrsbehörden ebenfalls ein solches Verbot.
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